Betreuungsfälle im Landkreis angestiegen
Insgesamt standen Ende letzten Jahres 1.333 (Vorjahr: 1.320) Personen im Landkreis Pfaffenhofen unter gesetzlicher Betreuung. Dies teilte Richard Lechner, Leiter der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Pfaffenhofen jetzt mit.
Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, eine Person, ein sog. Betreuer, zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt.
Die Bestellung erfolgt grundsätzlich durch das Amtsgericht – Betreuungsgericht.
„Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, d.h. die Sachverhaltsaufklärung einschließlich dem Betreuervorschlag als Entscheidungsvoraussetzung für die Betreuungsrichterin“, so Richard Lechner.
Im letzten Jahr verzeichnete die Betreuungsbehörde einen leichten Rückgang im Bereich dieser Sachermittlungsaufträge. Die Zahl der der Fälle sank von 404 auf 343. Richard Lechner: „Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen. In der Regel übernehmen Angehörige wie Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers. Falls sich keine geeignete Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt.“
Für das abgelaufene Jahr meldet der Leiter weiterhin einen gewaltigen Anstieg bei den gerichtlichen Anhörungsverfahren. Die Betreuungsbehörde wurde bei insgesamt 612 Verfahren (Vorjahr: 487) zugezogen.
Gesetzliche Betreuung – Was heißt das?