Monthly Archives: März 2010

Kultverdacht: „Luftmentschn“ im Liebesrausch im Rohrbacher „Incontri“

Ein Gastartikel von Beate KREIS-NÜCKEN. Die Kulturwerkstatt in Rohrbach mit dem schönen Namen „Incontri“ hat schon viel erlebt. Aber auch im erlauchten Kreis der dort auftretenden Künstler sind die fünf „Luftmentschn“ mit ihrem Programm „Liebesrausch“ noch ein Event der Extraklasse. Nicht umsonst haben die ersten beiden CDs der Gruppe „Musikakrobatik“ und „Gruselett“ geheißen. Wir haben es mit einer Art musikalischen Zirkus zu tun, mit einer klanglichen Trapeznummer. So wie die Soli durch die Luft wirbeln, so irrlichtern die Musiker über die Bühne. Alles ist in flirrender Bewegung. Was ist ein Luftmensch? Schon der Name Luftmensch ist voll tragischer Poesie. Ursprünglich ist das Wort aus dem Jiddischen. Es bedeutet soviel wie Luftikus, also einen armen Menschen ohne ersichtlichen Beruf, der sich mühsam und manchmal mit Schwindeleien durchs Leben schlägt. Gemeint waren Migranten, verarmte Menschen, entwurzelt in der Stadt, bedauernswerte …

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Nordumfahrung: Verbesserte Diashow

Begleitend zur Informationsveranstaltung „Nordumfahrung“ in Nötting haben wir die dort gezeigten Infografiken hier auf Bürgersicht eingestellt. (und danach entfernt) Die erfreulich hohen Zugriffszahlen veranlassen uns nun, diese „Diashow Nordumfahrung“ erneut einzustellen. Die Grafiken wurden überarbeitet und die Qualität zur vergrößerten Betrachtung optimiert. Wir bedanken uns dafür bei „Josef  Meyr“, der uns die Grafiken zur Verfügung stellte, und den Machern von „zero projekt“ für die bereitgestellte musikalische Untermalung. Um die Diashow  im „Vollbildmodus betrachten zu können, klicken sie bitte mit der rechten Maustaste darauf. Im sich darauf öffnenden Fenster wählen sie mit der linken Maustaste die Option „Switch to fullscreen“ aus. Um den Vollbildmodus zu verlassen, drücken sie auf ihrer Tastatur die „Esc“-Taste. Viel Spaß dabei. [media id=13 width=425 height=344]

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Bürgerversammlung: Schriftwechsel zum Videoverbot

Mit einer e-mail vom 3. März reagierte die Stadtverwaltung auf einen, auf „Bürgersicht“ am 1. März eingestellten Kommentar, worin Videoaufnahmen auf den Bürgerversammlungen angekündigt wurden. Dies sei nicht erlaubt, da es sich bei einer Bürgerversammlung um die Tagung eines Gemeindeorgans handelt, vermerkte dazu Hannes Hetzenecker, Geschäftsleiter der Stadt Geienfeld. Um Konkretisierung gebeten, verwies der Geschäftsleiter auf den Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) der seiner Ansicht nach -und der des Landratsamtes- diese Einschränkung begründe. „Bürgersicht“ vertritt dazu eine gänzlich andere Auffassung. Bürgerversammlungen seien öffentlich und unterliegen somit keinem Fotografie- und Filmverbot. Nachfolgend die e-mail von „Bürgersicht“ an den Geschäftsleiter der Stadt Geisenfeld in der das Recht auf Videoaufnahmen eingefordert wird. Sehr geehrter Herr Hetzenecker, herzlichen Dank für ihre Präzisierung hinsichtlich des Verbots von Ton-und Videoaufnahmen auf einer Bürgerversammlung. Der von ihnen zur Begründung des Verbots angeführte „Art.18, Gemeindeordnung für …

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