Monthly Archives: März 2012

Gebührenänderung bei der Fleischbeschau

Die Fleischhygienegebühren für den Landkreis Pfaffenhofen werden seit dem 1. August 2008 als Verwaltungskosten nach dem (staatlichen) Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (KVz) erhoben. Jede Kreisverwaltungsbehörde ist demnach gesetzlich verpflichtet, die Fleischbeschaugebühren für ihr Gebiet kostendeckend zu kalkulieren und zu erheben.   Wie Dr. Maike Schäfer, Leiterin des Veterinäramts am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, habe eine vor kurzem durchgeführte Kalkulation aufgezeigt, dass eine Anpassung der Gebühren unumgänglich ist. Ab 1. April 2012 werden daher bei Hausschlachtungen von den amtlichen Tierärzten für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung folgende Beträge pro Tier eingehoben: Schwein/Ferkel 22 €, Rind/Kalb 25 €, Schaf/Ziege 15 €, Einhufer 36 €, andere Paarhufer 24 €, Gehegewild (ohne Schwarzwild) 22 €, Wildschwein im Gehege 30 €, erlegtes Haarwild (ohne Schwarzwild) 17 €, erlegtes Schwarzwild 20 € und Kaninchen/Hasen 10 €. Die Gebühr für die gesonderte Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen beträgt 17 €.

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Bruckbach – Geisenfelder Wahrheiten

Manches am Bürgermeister Dasein ist durchaus schmerzensgeldwürdig, so die Einschätzung eines Amtsträgers aus dem Landkreis. Zumindest wenn man etwas bewegen möchte. Kann man oder will man nichts bewegen und verschlimmbessert das Ansehen seiner Kommune sogar, möchte aber als Bürgermeisterdarsteller dabei trotzdem gut aussehen, sollte das Amt strafsteuerpflichtig werden.

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