Mit einer e-mail vom 3. März reagierte die Stadtverwaltung auf einen, auf „Bürgersicht“ am 1. März eingestellten Kommentar, worin Videoaufnahmen auf den Bürgerversammlungen angekündigt wurden. Dies sei nicht erlaubt, da es sich bei einer Bürgerversammlung um die Tagung eines Gemeindeorgans handelt, vermerkte dazu Hannes Hetzenecker, Geschäftsleiter der Stadt Geienfeld. Um Konkretisierung gebeten, verwies der Geschäftsleiter auf den Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) der seiner Ansicht nach -und der des Landratsamtes- diese Einschränkung begründe. „Bürgersicht“ vertritt dazu eine gänzlich andere Auffassung. Bürgerversammlungen seien öffentlich und unterliegen somit keinem Fotografie- und Filmverbot. Nachfolgend die e-mail von „Bürgersicht“ an den Geschäftsleiter der Stadt Geisenfeld in der das Recht auf Videoaufnahmen eingefordert wird.
Sehr geehrter Herr Hetzenecker,
herzlichen Dank für ihre Präzisierung hinsichtlich des Verbots von Ton-und Videoaufnahmen auf einer Bürgerversammlung.
Der von ihnen zur Begründung des Verbots angeführte „Art.18, Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern“ (GO) „Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung)“ stützt keinesfalls ihre Annahme, eine Bürgerversammlung sei ein „Gemeindeorgan“ und damit unterliege sie auch den dafür vorgesehenen Beschränkungen.
Wie sie unschwer dem Zweiten Teil der „GO“ ab Art. 29 entnehmen können
„Verfassung und Verwaltung der Gemeinde“
1. Abschnitt -Gemeindeorgane und ihre Hilfskräfte-
befindet sich eine „Bürgerversammlung“ nicht im Rang eines „Gemeindeorganes“. Sie wird eventuell von einem Organ geleitet (Bürgermeister) und gibt eventuell einem Organ „Empfehlungen“ auf (Stadtrat) ist selber aber kein Organ der Gemeinde.
Daher mache ich sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass ich mir das Recht vorbehalte, auf einer als öffentlich einzustufenden Bürgerversammlung Videoaufnahmen anzufertigen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Schuhböck
(Bürgersicht.de)
Hier der Link zum nachlesen der „Bayerischen Gemeindeordnung“
———————————————–
Update: 4. März 23:59 Uhr (nach der 1. Bürgerversammlung)
Es wurde auch nicht gefilmt. Warum? Artikel dazu demnächst. Jetzt warten wir alle gespannt auf den Bericht zur Bürgerversammlung in der heimischen Zeitung.