Das Osterei aus dem Stadtrat – Stadtratssitzung vom 25. März. / Teil 1

Lesedauer 6 Minuten

Etwas leerer als sonst blieb der Sitzungssaal des Geisenfelder Rathauses an diesem Donnerstag. Einige Ortssprecher, die Vorsitzende des Jugendparlaments, Kämmerer und Geschäftsleiter aber nur 15 Stadträte plus Bürgermeister nahmen an dieser Sitzung teil. Gleich zu Beginn der Sitzung, unter dem Tagesordnungspunkt 1, „Hochwasserrückhaltebecken Mettenbach, Antrag auf Förderung der Maßnahme und Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns“, gab es einen „Weckruf“ von Stadtrat Dr. Wolfgang Hollweck.

Dieser Weckruf bezog sich auf das seiner Meinung nach mangelnde finanzielle Problembewusstsein beim angestrebten Beschluss des „vorzeitigen“ Bauvorhabens. „Ich gehe hier nicht mit“. Doch die restlichen 15 Stadträte wollten oder konnten diesen ausführlich begründeten Weckruf nicht verstehen. Mit 15 zu 1 beschlossen sie den „vorzeitigen Baubeginn“ des Hochwasserrückhaltebeckens Mettenbach. Und schrieben damit einen Blanco –Cheque über mehrere Hunderttausend Euro aus, der im ungünstigsten Fall den Verlust von Zuschüssen von 30% bis 35 % zur Folge haben könnte.

Auf Nachfrage von Dr. Hollweck -und nachfolgend auch vom FW-Fraktionssprecher Helmut Königer-, warum diese Baumaßnahme nun plötzlich „so pressiere“ und man damit wegen eventueller Planungs- und/oder Baufehler das Risiko einer Zuschussverweigerung riskiere, ergingen sich Bürgermeister Staudter und Stadtkämmerer Hans Thaller in Ausflüchte und nichtssagenden Erklärungsversuchen. Es sei ja nicht wirklich „ein Schnellschuss“ und bei der Beantragung von Zuschüssen „bleibe immer auch ein Restrisiko“ den Zuschuss nicht zu bekommen. Einen Antrag auf Bezuschussung habe man bisher nicht stellen können, da sich der „Grunderwerb verzögerte“ und zwischenzeitlich eine „Umplanung“ erforderlich war.

Dazu fünf Fragen:

1. Warum gibt es beim Grunderwerb Verzögerungen, obwohl die Stadt -angeblich- keinen Grund kaufen musste?

Am 26. Juni 2008 beschloss der Stadtrat „am Mettenbach ein Regenrückhaltebecken zu errichten“. In der Beschlussvorlage wies man ausdrücklich auf folgendes hin: (Zitat Sitzungsniederschrift) „Erfreulicherweise hat die Stadt bei der Flurbereinigung in Untermettenbach noch so viel Rücklagen an Fläche, dass die benötigte Fläche bereitgestell werden kann, ohne dass etwas hinzu gekauft werden muss.(7000-8000 m2) Die Rückstaufläche befindet sich im Eigentum der Flurbereinigung“ (Zitat Ende)

Möchte man eventuell über Bande spielen und mit „Grunderwerb“ den Ausbau der Gadener Strasse befördern?

2. Warum wollte man vorher sparen und warum ist das plötzlich nicht mehr wichtig?

Am 30. April 2009 gab der Stadtrat seine Zustimmung zur Planung.(auf Basis des am 10.03.2009 vom Planungsbüro „Wipfler Plan“ erstellten Bauentwurfs. Diese Planung lag den Stadträten zur Beschlussfassung vor.) Der Bau der Hochwasserrückhaltemaßnahme „soll in zwei Haushaltsjahren vollzogen werden“. So der Beschluss. Angesichts der zwischenzeitlich bemerkten Veränderung der Kosten, höher „als ursprünglich angenommen“, konnte Stadtrat Alter die Ausdehnung auf 2 Jahre „nur unterstützen“. Und die Beschlussvorlage bemerkte dazu: „So könnten evtl. auch Baukosten eingespart werden“.

3. Was wurde „umgeplant“ und warum zeigt man den Stadträten nicht die aktuelle Planung?

„Den Plan haben sie ja bereits mit ihren Unterlagen im April letzten Jahres bekommen“ verwies Bürgermeister Staudter den in der Sitzung danach fragenden Stadtrat Johann Schranner. Der hatte angesichts des fehlenden, aktuellen Planes angemahnt, „auf die Kosten einer Farbkopie wäre es nun auch nicht mehr angekommen“. 15 der 16 Stadträte haben demzufolge einen „umgeplanten“, veränderten Plan genehmigt, den sie nie gesehen hatten. Sie bekamen weder eine Kopie davon, ob s/w oder in Farbe, noch zeigte man dem Gremium die sonst bei Baumaßnahmen übliche „Beamer-Präsentation“ des Plans. (der üblicherweise für Präsentation und Erläuterung von Bebauungsplänen zuständige Geschäftsleiter, Hannes Hetzenecker, musste, obwohl in der gesamten Sitzung anwesend, nie das Wort ergreifen).

4. Warum wird eine Baumaßnahme ausgeschrieben, obwohl sie noch nicht genehmigt wurde?

Als Stadtrat Dr. Hollweck erneut nach dem Grund für den Beschluss zur Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns fragte, rutschte es dem Bürgermeister heraus. „Eine Verzögerung der Genehmigung wäre fatal, da man sich bereits in der Ausschreibungsphase befinde“. Mit anderen Worten: Hier wackelte der Schwanz mit dem Hund! Die Verwaltung hatte unter Umgehung eines vorher dazu nötigen Stadtratsbeschlusses die Bauleistungen (lt. Bürgermeister) bereits ausgeschrieben obwohl der Stadtrat auf seiner Sitzung vom 25. März 2010 den Bau hätte verändern, umwerfen oder in der vorliegenden Form gänzlich ablehnen können.

5. Warum stellte man den Zuschussantrag nicht vor dem Bau?

Man möchte als Stadt etwas bauen. Meistens gibt es dafür aus irgend einem staatlichen Topf einen Zuschuss. Hat die Kommune im Rahmen ihrer korrekten Haushaltführung diesen Topf gefunden, unterbreitet man dem Hüter dieses Topfes seine fertige Planung und wartet auf die Zusage des Zuschusses. Entweder bekommt man nun bei korrekter, zuschussfähiger Planung eine Zuschusszusage oder muss nach Vorgabe der bezuschussenden Stelle solange umplanen, bis der Plan eben zuschussfähig ist. Jetzt kann man als Stadt ruhigen Gewissens bauen. Das zugesagte Geld wird sicher kommen.

Macht man es aber wie hier die Stadt Geisenfeld, gleich bauen und erst bei Baubeginn um einen Zuschuss anfragen, ist der Zuschuss alles andere als sicher. Stellt die bezuschussende Stelle einen Planungsfehler fest (kommt öfter vor als es so manchem Kämmerer lieb ist) so existiert der im ungünstigsten Fall nicht mehr nur auf dem Papier sondern als fertiger Bau. Jetzt kann man sich als Bauherr überlegen was billiger kommt: Umbauen, um den Zuschuss doch zu bekommen, oder alles so zu lassen wie es bereits gebaut wurde und keinen Zuschuss zu erhalten? In beiden Fällen kostet es die Stadt zusätzliches Geld.

Fazit:

Der Bau dieses Hochwasserrückhaltebeckens ist sinnvoll und richtig. Nur warum plötzlich diese Eile? Die Stadträte (bis auf einen) haben hier eine vermeidbare Vorgehensweise abgesegnet, die der Stadt Geisenfeld finanziellen Schaden einbringen könnte. Einen Schaden von ca. 200 Tsd. Euro. Dies wäre der Fehlbetrag bei ausbleibender Bezuschussung. Ein Zuschuss, von dem man bei etwas zuwarten sicher sein könnte, das er auch käme. Bekäme die Stadt Geisenfeld keinen, oder auch nur einen geringeren Zuschuss, können die Geisenfelder Bürger sich um die Schuldzuweisung kümmern. Wer hat den schwarzen Peter? Der Stadtrat, der Bürgermeister oder die Verwaltung? Den finanziellen Verlust hätten auf alle Fälle die Bürger auszubaden!

Liebe Leser von „Bürgersicht“, fragen Sie doch Ihren Stadtrat warum er hierbei so gehandelt hat wie er es getan hat. Eventuell sind sie mit seiner Erklärung einverstanden.

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Demnächst Stadtratssitzung Teil 2 – Ach was waren wir gut

Über Bernd Schuhböck

Nicht nach heutigen, jedoch nach den Maßstäben der Ära Willy Brandt politisch eher linksliberal. Wer ihn missverstehen möchte, nennt ihn einen Sozialromantiker. Wer ihn kennt, wertkonservativ und mit zu viel Ethos für einen Bayer. Der Mann für´s kommunale, soziale oder sonstwie politische. Oder für Themen, für die sich keiner fand, der sie aufgreifen wollte.

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