Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Wolf abgewiesen

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Eilentscheidungen: Gewährung von Darlehen an die Ilmtalklinik war rechtmäßig

Die Regierung von Oberbayern hat die Dienstaufsichtsbeschwerde der FDP-Fraktion im Kreistag gegen Eilentscheidungen des Landrats zur Sicherung der Liquidität der Ilmtalklinik abgewiesen; auch die nachträgliche Information der Kreisräte in nichtöffentlicher Sitzung ist nicht zu beanstanden. „Es freut mich, dass die Regierung von Oberbayern mein Vorgehen in vollem Umfang als gerechtfertigt ansieht und die Vorwürfe klar und deutlich entkräftet“ so Landrat Martin Wolf zu Entscheidung der Regierung von Oberbayern.

Die Regierung von Oberbayern begründet ihre Entscheidung folgendermaßen: Nach den Regelungen in der Geschäftsordnung des Landkreises hätte eine mit fristgemäßer Ladung einberufene Sitzung des Kreisausschusses nicht mehr rechtzeitig für die beantragte Liquiditätshilfe Ende Februar 2013 stattfinden können.

Damit sind die Voraussetzungen für Art. 34 Abs. 3 Satz 1 der Landkreisordnung erfüllt, wonach der Landrat befugt ist, an Stelle eines im Regelfall zuständigen Gremiums des Landkreise dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Landrat Martin Wolf ist auch bei der Verlängerung der Kreditlaufzeit im Mai begründet von einer Dringlichkeit ausgegangen. Die Regierung von Oberbayern tritt dieser Einschätzung nicht entgegen, da aufgrund der Vorgeschichte neben der Dringlichkeit auch von einer eher gebundenen Entscheidung auszugehen sei.

Der Kreisausschuss hatte bereits im Jahr 2012 beschlossen, dass mit der Gewährung zeitlich befristeter Liquiditätshilfen an die Ilmtalklinik GmbH aus der allgemeinen Rücklage des Landkreises Einverständnis besteht. Die zweite Eilentscheidung betreffe, so die Regierung von Oberbayern weiter, zudem nur die Verlängerung eines bereits bestehenden Darlehensvertrages zu ansonsten gleichen Konditionen, so dass eine gebundene Entscheidung vorliege.

Die Bekanntgabe der getroffenen Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung des Kreisausschusses ist nach Auffassung der Regierung von Oberbayern nicht zu beanstanden, da ein berechtigtes Interesse der Ilmtalklinik GmbH bestanden habe, dass Details zu den Konditionen und der angespannten Liquiditätslage nicht in der Öffentlichkeit diskutiert würden.

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