Drei Windkraftanlagen in Hohenwart genehmigt

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Verfahren dauerte deutlich über ein Jahr

Das Landratsamt Pfaffenhofen hat jetzt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windkraftanlagen in der Gemeinde Hohenwart erteilt.

Wie die zuständige Abteilungsleiterin Alexandra Schönauer mitteilte, ist die Genehmigung mit zahlreichen Nebenbestimmungen versehen, insbesondere zum Umwelt- und Naturschutz, Baurecht, Luftrecht, Arbeitsschutz/Sicherheitstechnik und zur Wasserwirtschaft.

Die verhältnismäßig lange Bearbeitungsdauer von deutlich über einem Jahr beruhte nach Angaben des Landratsamts auf umfangreichen natur- und artenschutzrechtlichen Untersuchungen, die im Vorfeld der Genehmigung durchzuführen waren. Ferner war aufgrund von luftfahrtrechtlichen Vorgaben eine Tektur der Antragsunterlagen erforderlich. Das Vorhaben sei sehr genau vorbereitet und geplant worden, so die Abteilungsleiterin.

Durch die Genehmigungsanforderungen werde sichergestellt, dass im Einwirkungsbereich der Windräder schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit, insbesondere für die Nachbarschaft nicht hervorgerufen werden. Alexandra Schönauer: „Das Vorhaben erfüllt sämtliche Genehmigungsvoraussetzungen.“

Ungeachtet der derzeit stattfindenden politischen Diskussion um die Abstände zur Wohnbebauung bestand nach aktueller Rechtslage ein gesetzlicher Anspruch des Antragstellers auf Erteilung der Genehmigung. Insbesondere haben alle bisherigen Erörterungen zur Regelung von Mindestabständen noch zu keiner Gesetzesänderung geführt.

Das Landratsamt hatte daher wegen der bestehenden Rechtsvorschriften die Genehmigung zu erteilen. Das Vorhaben entspricht den Grundzügen der landkreisweiten Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windkraft.

Aufgrund eines entsprechenden Antrags des Vorhabensträgers wird der gesamte Genehmigungsbescheid mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung in der Zeit vom 3. bis 16. Dezember 2013 im Landratsamt, Zimmer 181, Hauptplatz 22 85276 Pfaffenhofen zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt.

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