Als die fristlose Kündigung einer langjährigen Supermarkt-Kassiererin (Emmely) wegen der Unterschlagung von zwei Leergutbons im Wert von 1,30 Euro auch in zweiter Instanz bestätigt wurde, sprach Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse von einem „barbarischen Urteil“. Dieses Urteil wurde heute Nachmittag kassiert. Vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Sowohl Arbeitsgericht als auch Landesarbeitsgericht begründeten ihre damaligen Urteile damit, Emmely habe durch ihr gesamtes Verhalten rund um den Vorfall das Vertrauen des Arbeitgebers verspielt. Für den Anwalt von „Emmely“, Benedikt Hopmann, ist der Fall klar: „Wo jemandem wegen so einer Lappalie gekündigt wird, hat nie ein Vertrauensverhältnis bestanden.“ sagte er der Süddeutschen Zeitung.
Der zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts sah nun in seiner Begründung das Vertrauen als „nicht vollkommen aufgezehrt“ und den Vorfall nur als „erhebliche Pflichtwidrigkeit“ an.
Eine Übersicht über Bagatellkündigungen der letzten Monate (auf spiegel online)
Absurde Kündigungen (Bilderstrecke auf süddeutsche.de)