Ein Fall der Angst macht
Das Aktuellste zuerst. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung (SZ) hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth ein Ermittlungsverfahren wegen „Freiheitsberaubung“ zuungunsten Gustl Mollath eingeleitet. Darüber hinaus habe „die Münchner Anklagebehörde eine weitere Anzeige nach Bayreuth weitergeleitet, in der es konkret um den Verdacht der Freiheitsberaubung gegen Personen geht, die mit der Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie zu tun haben„. In der Anzeige werde auch die bayerische Justizministerin Beate Merk genannt.
Jahrelang tat sich nichts.
Die bayerische Justizministerin blockte zum Fall Mollath alle Fragen ab. (siehe dazu das kafkaeske Interview in der Sendung „Report Mainz“) . Doch plötzlich, nach ihrer bisherigen Einlassung „Gerichte entscheiden unabhängig“, veranlasst sie ein Wiederaufnahmeverfahren. Ein Verfahren, das den Fall des seit sieben Jahren wegen angeblicher Gemeingefährlichkeit in der Psychiatrie einsitzenden Mollath aufrollen wird.
Gemeingefährlich wegen „Reifenzerstechens“? Oder wegen eines „paranoiden Gedankensystems“, das Schwarzgeld-Vorwürfe hervorbrachte, die sich nach einem Revisionsbericht der darin verwickelten Bank bestätigten?
Zeugenaussagen über die unglaublich anmutende Verhandlungsführung eines Richters, die nicht gewertete Eidesstattliche Versicherung zu einem Gespräch, in dem es um das „Fertigmachen“ von Mollath ging und der angebliche Anruf dieses Richters bei der Finanzbehörde, in dem der Richter -noch vor dem psychiatrischen Gutachten- darauf hinwies, Mollath sei nicht klar bei Verstand.
Das führte in Summe zur Einweisung Mollaths, dazu, dass seine Anzeige mit detailliert aufgelisteten Schwarzgeldgeschäften von der Finanzbehörde schnell zu den Akten gelegt wurde und er seit sieben Jahren in der Psychiatrie sitzt.
Und es führte zu einem unguten Gefühl in der Bevölkerung: Muss man vor der Justiz Angst haben?
Was machte Mollath wirklich „gefährlich“?
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