FDP Pressetext mit Ankündigung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Wolf

Lesedauer 3 Minuten

(Wolnzach/Pfaffenhofen) Die Fraktion der FDP im Kreistag von Pfaffenhofen an der Ilm beschwert sich – mit einem Schreiben vom 19.08.2013 – bei der Kommunalaufsicht der Regierung von Oberbayern über die Dienstausübung des Pfaffenhofener Landrates Martin Wolf.

Grund ist ein Millionenkredit, den der Landrat an die Ilmtalklinik gab. Darüber berichtete der Pfaffenhofener Kurier (PK) in seiner Ausgabe vom 10.05.2013 unter der Überschrift „Vorübergehend auf der Intensivstation“.
Im selben Artikel wird Landrat Martin Wolf mit den Worten zitiert: „…die Million könne bald wieder in die Kreiskasse zurückfliesen.“

Und was ist nun? Die Entwicklung deutet in eine ganz andere Richtung – und das wie immer streng geheim!

Das Maß ist für uns voll“, erklärt Thomas Stockmaier, Fraktionschef der Liberalen im Kreistag. „Wir haben am 19.8.2013 eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Regierung von Oberbayern gesandt um den Fall zu prüfen“.
Die FDP Fraktion stellt darin unter anderem die Frage, warum der ganze Vorgang nicht in öffentlicher Sitzung behandelt wurde, da hier weder das Wohl der Allgemeinheit noch berechtigte Ansprüche einzelner der öffentlichen Behandlung entgegenstanden.

Der Eilentscheid, wie ebenfalls im PK berichtet, ist ein weiterer Punkt, den die liberalen Kreisräte als rechtswidrig betrachten.
Voraussetzungen für dringliche Anordnungen nach Art 34 Abs. 3 LkrO ist, dass die Geschäfte unaufschiebbar sind. Das bedeutet, dass sie auch nicht vorhersehbar sein dürfen. Dies konkretisiert auch § 44 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags Pfaffenhofen. Dort wird als Voraussetzung für dringliche Anordnungen folgendes festgelegt:
„Dringliche Anordnungen sind solche, die innerhalb eines Zeitraumes erlassen werden müssen, in dem eine Kreistags-, Kreisausschuss- oder sonstige Ausschusssitzung nicht stattfinden kann. Unaufschiebbare Geschäfte sind solche, deren Aufschub bis zur Erledigung durch den Kreistag, Kreisausschuss oder sonstigen zuständigen Ausschuss einen erheblichen Nachteil für die Angelegenheit, den Landkreis oder einen einzelnen zur Folge hätten.“

Diese Voraussetzungen waren hier nicht gegeben, da der Kreistag rechtzeitig hätte zusammenkommen können!
Wir haben den Eindruck, dem Gesellschaftergremium könnte hier mit Absicht durch die Eilentscheidungen der wahre und ernste Zustand der Ilmtalklinik GmbH verheimlicht worden sein“, so Stockmaier in der Beschwerde.
Durch die Art der Darlehensgewährung des Landrats wurden dem Gremium auch eventuelle Versäumnisse des Geschäftsführers vorenthalten.
Sollte der Kreistag durch die vorenthaltenen Informationen Fristen versäumt haben, die ein Handeln gegen den damaligen Geschäftsführer jetzt unmöglich machen, sollte auch die Frage der Haftung geprüft werden. Ein Abfindungsbetrag von ca. 450.000 Euro für den Geschäftsführer steht jetzt im Raum – dieser wäre ohne die Versäumnisse wohlmöglich irrelevant.

Die FDP bittet nun die Regierung im Rahmen der Dienstaufsicht tätig zu werden.

V.i.S.d.P.: FDP Kreistagsfraktion, Thomas Stockmaier, Bergstr. 12, 85283 Wolnzach, 0176/29421660

Über nonbescher

Das Kürzel steht für einzelne Autoren, deren Erlaubnis Bürgersicht bekam, ihre auf anderen Websites erschienenen Artikel hier zweitverwertend veröffentlichen zu dürfen.

Schon gelesen?

Ilmtalklinik – Ex-Geschäftsführer Wödl soll mit 190.000 € abgefunden werden

Kreistag spricht sich -in nichtöffentlicher Sitzung- für Vergleichsvereinbarung aus. Gegen Stimmen aus der SPD, FDP und Grünen-Fraktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert