Prozessionen: Geht sich´s mit Rechtsschutzversicherung besser?

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Die Feiertage werfen ihre Schatten voraus und mancher denkt über die Teilnahme an einer der bald stattfindenden Prozessionen nach. Findet man Oster- und Pfingstprozessionen nur vereinzelt in Bayern, so wird nach dem feierlichen Abschluss der Osterzeit bayernweit mit Fronleichnamsprozessionen die bleibende Gegenwart Jesu Christi im Sakrament der Eucharistie gefeiert.

Für viele Christen, auch für die, die sonst das Jahr über nicht so regelmäßig in die Kirche gehen, ist Fronleichnam der Tag, an dem sie den Gottesdienst besuchen und sich als „fromme Übung“ in die Fronleichnamsprozession einreihen.

Wer nun schon vor Pfingsten vom heiligen Geist erfüllt ist, fragt sich allerdings, was er auf so einer Prozession eigentlich tut. Wie würde man das nennen? Und vor allem: Wie wird es ausgehen?

Wäre es als Prozessionsteilnehmer nicht sogar gut und sinnvoll eine Rechtsschutzversicherung dafür abzuschließen?

Jeder der in einer Prozession mitgehen würde, „prozessiert“ doch, ODER?

Eventuell  „prozediert“ er auch nur?

Darüber kann man schon ins Grübeln kommen.

Dafür haben jetzt die zukünftigen zweibeinigen „Pfingstochsen“ eine gute Ausrede für das zu späte aus den Federn kommen: Sie hatten eben zu lange über das fehlende „Prozessions-Verb“ nachgedacht.

Oder kennen Sie es?

Über Bernd Schuhböck

Nicht nach heutigen, jedoch nach den Maßstäben der Ära Willy Brandt politisch eher linksliberal. Wer ihn missverstehen möchte, nennt ihn einen Sozialromantiker. Wer ihn kennt, wertkonservativ und mit zu viel Ethos für einen Bayer. Der Mann für´s kommunale, soziale oder sonstwie politische. Oder für Themen, für die sich keiner fand, der sie aufgreifen wollte.

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