Klage auf Kinderabteilung an der Ilmtalklinik abgewiesen

Lesedauer 2 Minuten

Berufung zunächst nicht zugelassen

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat in einer den Beteiligten am 03. Januar 2014 zugestellten Entscheidung vom 29. November 2013 die Klage der Ilmtalklinik GmbH auf Aufnahme in den Krankenhausplan des Freistaates Bayern abgewiesen. Die Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde zunächst nicht zugelassen. Der Rechtsweg ermöglicht aber, dass die Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragt werden kann. Dieser entscheidet dann über die Zulassung.

Die Ilmtalklinik hatte bereits im Jahr 2008 für ihre Betriebsstätte in Pfaffenhofen die Aufnahme einer pädiatrischen Abteilung in den Krankenhausplan des Freistaats Bayern beantragt. Sie hat darin ausgeführt, dass insbesondere mit der Einrichtung einer Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin die strukturell notwendigen Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte, flächendeckende kindermedizinische Versorgung der Bevölkerung im Versorgungsgebiet der Ilmtalklinik Pfaffenhofen und des Krankenhauses Mainburg geschaffen und langfristig sichergestellt würden. Eine wohnortnahe Versorgung der Kinder sei durch das vorhandene Angebot im Wesentlichen nur der Kliniken St. Elisabeth Neuburg nicht gewährleistet. Es ergebe sich sein erhebliches Versorgungsdefizit, das mit dem Antrag der Ilmtalklinik gedeckt werden solle.

Das Verwaltungsgericht München ist diesem Begehren nicht gefolgt und hat die Klage der Ilmtalklinik abgewiesen. Ein unmittelbarer Anspruch auf Aufnahme von pädiatrischen Planbetten in den Krankenhausplan ergebe sich nicht. Der Bedarf an kinder –und jugendmedizinischen Betten werde ausreichend durch andere Krankenhäuser sichergestellt, die „in überschaubarer Fahrzeit erreichbar“ seien. Das Gericht verweist auf die Münchner Kliniken sowie weitere Krankenhäuser in Regensburg und Augsburg.

Der Aufsichtsrat als hierfür zuständiges Organ der Ilmtalklinik GmbH behält sich vor, das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. November 2013 bei dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anzugreifen. Die erforderliche Prüfung der Erfolgsaussichten eines solchen Antrages soll zeitnah erfolgen.

Wir werden gemeinsam mit unserem Anwalt das mehr als 20 Seiten umfassende Urteil sorgfältig analysieren und prüfen, welche Erfolgsaussichten bei weiterer Ausschöpfung des Rechtsweges bestehen. Das Themas Verbesserung der Kindermedizin bleibt jedenfalls weiter auf der Agenda“, so Landrat Martin Wolf.

Update 10. Januar

Aufgemerkt und Augen gerieben: Laut Bericht der Heimatzeitung will jetzt „Nur die CSU weiter prozessieren“.

Eine besonders „glaubwürdige“ -da hat mich doch einer hinters Licht geführt- Begründung liefert der Geisenfelder Stadtrat Böhm. „Viel zu lange wurde auf windige Wahlkampfversprechungen von CSU-Mandatsträgern und parteipolitisch gefärbte Aussagen vertraut.“

 

Über nonbescher

Das Kürzel steht für einzelne Autoren, deren Erlaubnis Bürgersicht bekam, ihre auf anderen Websites erschienenen Artikel hier zweitverwertend veröffentlichen zu dürfen.

Schon gelesen?

Geisenfeld -Protest der Landwirte nimmt kein Ende

Landwirte in Oberbayern auf dem Weg zu einem Protesttreffen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert