Landkreis informiert – Neuerungen beim Schornsteinfegerrecht

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Neues Faltblatt aufgelegt

Das Landratsamt Pfaffenhofen hat jetzt ein neues Faltblatt zum Thema „Reform des Schornsteinfegerrechts“ heraus gegeben. Obwohl bereits seit 1. Januar 2013 in Kraft, gibt es wegen der Neuregelung immer wieder Fragen und Informationsbedarf. Die Reform betrifft jedes Gebäude, das mit einer Feuerstätte ausgestattet ist.

„Im Laufe der letzten Monate kam es immer wieder zu Unklarheiten bei der Umsetzung der neuen Regelungen“, so Dr. Sabrina Birnbaum, Abteilungsleiterin beim Landratsamt Pfaffenhofen. Die Gesetzesänderung hatte zur Folge, dass das sog. Kehrmonopol der Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (früher: „Bezirkskaminkehrermeister“) in hoheitliche und freie Tätigkeiten aufgeteilt wurde.

Für die hoheitlichen Tätigkeiten sind auch weiterhin ausschließlich die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-innen (BBS) zuständig. Die im Feuerstättenbescheid festgesetzten Tätigkeiten – Kehren, Messen und Überprüfen von Feuerungsanlagen – können jetzt auch frei vergeben werden. Alternativ kann der Kunde auch das vom Bezirksschornsteinfeger erledigen lassen. Wird ein anderer zugelassener Schornsteinfegerbetrieb gewählt, hat dieser aufgrund der dem Bezirksschornsteinfeger obliegenden Überwachungspflichten diesem einen ordnungsgemäßen Arbeitsnachweis (Formblatt) zuzuleiten. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgehensweise den Kunden trifft.

Das neue Faltblatt gibt einen Überblick über die Neuerungen beim Schornsteinfegerrecht, erklärt den Unterschied zwischen hoheitlichen und nicht-hoheitlichen Tätigkeiten und stellt dar, wie das erforderliche Formblatt eines nicht hoheitlich tätigen Schornsteinfegers auszufüllen ist. Das Faltblatt ist ab sofort im Landratsamt Pfaffenhofen, seinen Außenstellen, in den Gemeindeverwaltungen des Landkreises sowie bei den Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern erhältlich.

Oder hier zum Download

Für Fragen zum neuen Schornsteinfegerrecht stehen Fabian Eisenmann, Tel. 08441 27-247 und Anita Hoiß, Tel. 08441 27-212 vom Landratsamt Pfaffenhofen zur Verfügung.

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