Mit Schreiben vom 21.1.2013 hat die Landesanwaltschaft Bayern verfügt, dass das eingestellte Disziplinarverfahren gegen Herrn Schäch fortgeführt wird.
In Verbindung mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welches das Urteil des Landgerichts München II aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Gericht zurück verwiesen hat, ergibt sich nun die Situation,
dass Herr Schäch wieder einen Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge des Landrats in Höhe von 30 % aus der Besoldungsgruppe B6 ab dem 14.4.2011 bis zum Abschluss des Verfahrens, längstens jedoch bis zum Ende der Amtsperiode am 30. April 2014 hat.
Dieses Bezügeniveau bestand bereits bis 14.4.2011. Herr Schäch erhält daher eine Nachzahlung und ab jetzt laufende Dienstbezüge. Diese Personalkosten werden im Kreishaushalt 2013 mit rund 80.000 Euro brutto veranschlagt. Die Beurteilung der Sach – und Rechtslage wurde vom Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren und der Regierung von Oberbayern abgestimmt.