Mehr bürgernahe Information im Rathaus durch das Internet!

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„Hiermit beantragt die FW-CDG Fraktion die Einrichtung eines Bürgerforums auf der Homepage der Stadt Geisenfeld“. Neben weiteren Anträgen auf der seit neuestem wieder gepflegten Homepage der Freien Wähler (FW) in Geisenfeld lässt dieser besonders aufhorchen. Die Stadt soll durch diese Kommunikationsplattform den Bürgern die Gelegenheit bieten, online aktuelle Themen aufzugreifen, Fragen, Wünsche, Anregungen oder „Hinweise aller Art“ loszuwerden. Die FW haben den Nutz- und Mehrwert einer städtischen Homepage als Medium verstärkter Bürgereinbindung und Bürgernähe erkannt. Wann der Antrag der FW auf die Tagesordnung einer der anstehenden Stadtratssitzungen kommt ist ungewiss. Auf der Tagesordnung der aktuell am 25. März stattfindenden Sitzung steht er noch nicht.

Und doch wird auch auf dieser Stadtratssitzung eine bürgerfreundlichere städtische Homepage angesprochen werden. Unter Tagesordnungspunkt 6, etwas verschämt als „Antrag von Hr. Schuhböck aus d. Bürgerversammlung vom 04.03.2010“ aufgeführt. Geht es den FW-lern im Geisenfelder Stadtrat bei ihrem Antrag um ein „mehr“ an Bürgerbeteiligung, so geht es beim Antrag von „Hr. Schuhböck“ um ein „mehr“ an „rechtlichem Anspruch“ und der Bringschuld der Verwaltung gegenüber den Bürgern Geisenfelds. Damit soll ein, sowohl in der Bayerischen Gemeindeordnung wie auch in der Geschäftsordnung der Stadt Geisenfeld festgeschriebenes Recht auf Einsichtnahme (§ 34) vereinfacht werden. Können Bürger bisher in Sitzungsniederschriften öffentlicher Stadtratssitzungen nur im Rathaus Einsicht nehmen, so soll dies durch eine bindende Verpflichtung zur dauerhaften Einstellung auf der städtischen Homepage ergänzt und vereinfacht werden.

Der Bürger sollte die Möglichkeit erhalten, zu einem ihm genehmen Zeitpunkt öffentliche Niederschriften lesen zu können, ohne sich dafür einen Termin (wie geschehen) beim Bürgermeister holen zu müssen. Dass Bürgermeister Staudter das unregelmäßige Einstellen vereinzelter Niederschriften als „freiwilligen Service der Stadt“ bezeichnen darf, sollte ein für alle mal vorbei sein. Zahlreiche Gemeinden in unmittelbarer Nachbarschaft zu Geisenfeld praktizieren diesen Bürgerservice bereits in vorbildlicher Weise. Dort werden diese Niederschriften nicht nur regelmäßig auf der Homepage zum lesen oder herunterladen eingestellt, nein, diese Niederschriften werden auch nicht wie in Geisenfeld üblich gelöscht. Sie verbleiben auf der Homepage und werden durch die monatlich hinzu kommenden Niederschriften ergänzt und am Jahresende unverändert in Jahresarchiven bereit gestellt.

Diese bürgerfreundliche Vorgehensweise vieler Gemeinden findet ihre Fortsetzung in der Bereitstellung ihrer für die Bürger geltenden Satzungen und Verordnungen. Abrufbar auf der Homepage. Auf der Geisenfelder Homepage wird das zwar angekündigt, aber seit Jahren nicht vollzogen. Die Verwaltung Geisenfelds sollte, wie von den Freien Wählern gefordert, endlich modern mit ihren Bürgern kommunizieren. Die Gemeinderäte haben sich richtigerweise für den Ausbau der DSL-Infrastruktur in bisher benachteiligten Gemeindeteilen eingesetzt. Jetzt sollten sie auch für die bürgerfreundlichen Inhalte auf der städtischen Datenautobahn sorgen.

Die Stadt Geisenfeld könnte noch mehr tun. Sie könnte mit dem Erlass einer „Kommunalen Informations-Freiheits-Satzung“ den rechtlichen Anspruch der Bürger auf Transparenz in Verwaltungsangelegenheiten der Stadt erhöhen. Im Gegensatz zu Bayern gibt es dieses wünschenswerte „Informations-Freiheits-Gesetz“ bereits in 11 Bundesländern. In Bayern haben deshalb -bis jetzt 6 Kommunen- eine eigene kommunale Satzung erlassen. Darin werden die umfangreichen, über die derzeitige bayerische Praxis hinausgehenden rechtlichen Ansprüche auf Auskunftsersuchen geregelt. Zur Zeit arbeiten sich die Freien Wähler im Bayerischen Landtag mit der Forderung nach einem landesweit gültigen Gesetz an der Regierungskoalition aus CSU und FDP ab. Dies ist bereits der 4. Anlauf im Landtag der ein Gesetz fordert, das bei Auskunftersuchen von Bürgern „aus einem Gnadenakt eine Selbstverständlichkeit“ macht. Ob es diesmal gelingt?

Geisenfeld sollte nicht abwarten, Geisenfeld könnte wie einige wenige Kommunen vor ihr, ein aufhorchenswertes, bürgerfreundliches Zeichen setzen.

Die Anträge der Freien Wähler und des „Hr. Schuhböck“ wären ein erster Schritt dazu.

Sinzing ist nach Prien am Chiemsee, Grasbrunn, Pullach, Kitzingen und Bad Aibling die sechste bayerische Gemeinde, die ihren Bürgerinnen und Bürgern einen rechtlichen Anspruch auf Auskunft für alle Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde einräumt.

Geisenfeld wäre in guter Gesellschaft !

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Weiterführende Infos zur Informationsfreiheit für Bayern:

LINK – Gesetzentwurf der Fraktion der Freien Wähler(FW) zur Regelung des Zugangs zu Informationen im Freistaat  Bayern (Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz – BayIFG) (pdf)

LINK – Entwurf der Informationsfreiheitssatzung in Amberg (pdf)

LINK – Informationsfreiheitssatzung in Sinzing (pdf)

LINK – Allgem. Infos auf der Seite „Bündnis für Informationsfreiheit“

Über Bernd Schuhböck

Nicht nach heutigen, jedoch nach den Maßstäben der Ära Willy Brandt politisch eher linksliberal. Wer ihn missverstehen möchte, nennt ihn einen Sozialromantiker. Wer ihn kennt, wertkonservativ und mit zu viel Ethos für einen Bayer. Der Mann für´s kommunale, soziale oder sonstwie politische. Oder für Themen, für die sich keiner fand, der sie aufgreifen wollte.

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