PRO -Saubere Luft und klarer Kopf für Bayern

Lesedauer 6 Minuten

Sein oder Nichtsein? Oder geht es bei der Abstimmung am 4. Juli in Bayern auch eine Nummer kleiner?

Rein zahlenmäßig ist die Sache klar. 75-80% Nichtraucher stehen 20-25% Rauchern gegenüber. Die Zahlen variieren leicht, je nachdem ob man die Gelegenheitsraucher zu den Nichtrauchern oder zu den süchtigen Gewohnheitsrauchern zählt.

Natürlich werden nicht alle Nichtraucher für die Rauchfreiheit stimmen, aber auch lange nicht alle Raucher werden für die Verpestung von Innenräumen sein. Es kommt lediglich darauf an, ob die Majorität der Nichtraucher ihre elementaren Interessen wahrnimmt.

Die Beweislage zum Passivrauch

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(bitte Geduld beim Video – vimeo benötigt am Anfang eine etwas längere Pufferzeit)

Die entscheidende Frage ist doch die: handelt es sich beim Passivrauch um eine hinnehmbare geringfügige Belästigung, oder ist Passivrauch tatsächlich giftig und krankmachend?

Rein rational ist diese Frage von der Wissenschaft längst entschieden.

Die Beweislage ist fast so eindeutig wie die Beweise für das Gravitationsgesetz.

Passivrauchen ist viel riskanter als Müllverbrennung.

Zum Anfang als Knalleffekt Dioxin, eines der abscheulichsten Gift der Welt. Dr. rer. Nat. Wolfgang Rotard vom Umweltbundesamt hat aufgrund von Messungen errechnet, dass jeder, der sich mehrere Stunden in einem verrauchten Raum aufhält, mehr Dioxin abbekommt, als ein Anwohner einer Müllverbrennungsanlage in seinem ganzen Leben. (Fakten zum nachlesen)

Dr. Chengbo Wang hat in Chicago die Lungen von Passivrauchern, Rauchern und Nichtrauchern mit dem Magnetresonanztomographen untersucht. Die Ergebnisse waren beängstigend: Passivrauchen führt zu bedenklichen Lungenschäden. (Fakten zum nachlesen)

Zur Schädlichkeit des Passivrauchens hier ein Auszug aus einer Pressemitteilung des Deutschen Krebsforschungszentrums in Heidelberg:

„Passivrauch enthält giftige Substanzen wie Blausäure, Ammoniak und Kohlenmonoxid, aber auch eine Vielzahl krebserregender Stoffe wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, N- Nitrosamine, aromatische Amine, Benzol, Vinylchlorid, Arsen, Cadmium, Chrom und das radioaktive Isotop Polonium 210“, stellt die Herausgeberin der Publikation, Dr. Martina Pötschke-Langer, fest. „Für die im Passivrauch enthaltenen krebserregenden Substanzen können keine Dosis-Schwellenwerte festgestellt werden, unterhalb derer keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten wäre. Auch kleinste Belastungen können zur Entwicklung von Tumoren beitragen.“  (hier geht´s  zur Pressemitteilung in voller Länge)

Besonders die Epidemiologie hat sich um die Aufklärung der Folgen des Passivrauchs verdient gemacht. Hier eine Aussage der beiden Wissenschaftler Ulrich Keil und Heiko Brecher:

„An den Folgen des Passivrauchens versterben in Deutschland derzeit jährlich vermutlich mehr als 3300 Nichtraucher, das sind mehr Todesfälle als gegenwärtig pro Jahr in Deutschland durch illegale Drogen, Asbest, BSE und SARS zusammen“.

Auch ist Passivrauchen mitverantwortlich für die Entwicklung zahlreicher nicht tödlicher Fälle von koronarer Herzkrankheit, Schlaganfall und chronisch- obstruktiven Lungenerkrankungen“ ( Fakten zum nachlesen)

Sensationelle Verbesserungen durch Rauchverbote

Da es in sehr vielen Ländern und Regionen seit Jahren Rauchverbote gibt, war es eine spannende Frage, ob sich dadurch ein Rückgang von Krankheiten feststellen lässt. In insgesamt 21 Studien konnte weltweit der Beweis für die positiven Auswirkungen der Rauchverbote erbracht werden.

Wie aus einer Studie im Fachblatt Circulation der Amerikanischen Herzgesellschaft AHA hervorgeht, fiel die Zahl der Infarkte ein Jahr nach Einführung von Rauchverboten zunächst um 17 Prozent. Nach drei Jahren lag der Rückgang schon bei mehr als einem Drittel (36 Prozent). Die andere Studie aus dem Journal of the American College of Cardiology bezifferte den Rückgang auf mehr als ein Viertel (26 Prozent).

Unter anderem liegen knallharte Beweise für den Rückgang von Infarkten für Island, Italien, Kanada, Neuseeland, die Schweiz und Teile der USA vor. (siehe dazu wikipedia)

Würde den Rückgang von Infarkten nur eine einzige Studie zeigen, so wäre auch eine irrtümliche Deutung denkbar. Die Vielzahl von verschiedensten Studien führt zu einer Beweishärte, die in etwa den statischen Berechnungen der Europabrücke gleich kommt.

Nachdem die Schädlichkeit des Passivrauchs eindeutig bewiesen ist, besteht für die Gesellschaft die Pflicht zum Nichtraucherschutz. Es ist derzeit keine Maßnahme in Sicht, mit der man 3000 Menschenleben im Jahr Retten könnte. Mit einem konsequenten Nichtraucherschutz kann man das.

Was sagen die Gegner des Nichtraucherschutzes?

Zum einen werden die Gefahren des Passivrauchs bestritten mit flapsigen Argumenten und obskuren „Professoren“. Dahinter dürfte eine millionenschwere Kampagne einer skrupellosen Zigarettenindustrie stecken.

Dann wird die Freiheit von Rauchern und Gastwirten betont. Nachdem Millionen für wichtige Freiheiten gekämpft haben und viele dabei gestorben sind, zum Beispiel für die Religionsfreiheit, für die Befreiung von der Sklaverei, für die Freiheit zu demonstrieren, für die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit, fordern nun bedenkenlose Raucher, ihrer Sucht nachzukommen, auch wenn andere Menschen dabei geschädigt werden.

Soll es bald auch eine Freiheit für Kinderschänder geben?

Sollen die Gastwirte entscheiden, ob geraucht wird?

Viele Gastwirte möchten in ihrem Lokal die Regeln selbst bestimmen. Das bedeutet, dass sie die Grundlagen ihres Berufs nicht kennen. Der Verkauf von Speisen und Getränken bedarf, wie z. B. die Ausübung eines Heilberufs, einer besonderen Genehmigung. Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn gewisse Auflagen eingehalten werden: Die Küche muss den hygienischen Anforderungen genügen, Toiletten von geeigneter Qualität und Sauberkeit müssen vorhanden sein, es müssen Brandschutzauflagen erfüllt sein, Fluchtwege müssen vorhanden sein. Dann gibt es noch Jugendschutzgesetze, Sperrstunden, Arbeitsschutzgesetze und weitere Regelungen. Natürlich kann es auch nicht sein, dass Giftstoffe in Gaststätten freigesetzt werden. Wenn die Gesellschaft befindet, dass verqualmte Luft nicht sein darf, dann ist das eine begründete Forderung.

Könnte es zwei Klassen von Arbeitsschutz geben, die eine in Gaststätten und die andere in allen übrigen Betrieben? Wäre eine Aufsplittung der Gesetze denkbar? (Fakten dazu)

Die Raucher fordern ihre speziellen Raucherlokale, in denen dann nach Belieben giftige Luft wabern darf. Würde man dann nicht mit demselben Recht Zonen fordern, in denen Mord und Totschlag erlaubt sein könnte? Oder Hotels, in denen Vergewaltigung und Körperverletzung erlaubt wären? Oder neben den regulären Banken solche, denen Betrugsgeschäfte erlaubt wären? Oder Reservate für Kinderschänder?

Durch die Zuspitzung auf den Punkt gebracht wird folgendes klar: Es kann im Land nur eine Art von Rechtssystematik geben. Wenn man von einigen Gaststätten saubere Luft in den Gasträumen fordert, so muss diese Forderung für alle Gasträume gelten.

Nach dem 4. Juli kann Bayern aufatmen. Wenn dann die skandalösen Lücken beim Nichtraucherschutz gestopft sind, wird es einen weiteren Rückgang bei zahlreichen Erkrankungen geben.

Dazu das Deutsche Krebsforschungszentrum:

„Rauchverbote sind eine Chance, keine Einschränkung – so sehen das auch viele Raucher, wie der neue Report des Deutschen Krebsforschungszentrums „Nichtraucherschutz wirkt – eine Bestandsaufnahme der internationalen und der deutschen Erfahrungen“ zeigt. Die in den letzten Jahren in Deutschland eingeführten Nichtraucherschutzgesetze haben die Luftqualität in öffentlichen Einrichtungen und vor allem in der Gastronomie deutlich verbessert. Daher finden die Gesetze in der Bevölkerung eine breite Zustimmung“. (Pressemitteilung in voller Länge)

In Deutschland sprechen sich über 70% der Bevölkerung für Rauchverbote in Gaststätten aus.

Diese Rauchverbote müssen um wirksam zu sein lückenlos gelten. Am Sonntag werden die Bayerischen Bürger nicht anders entscheiden.

Über nonbescher

Das Kürzel steht für einzelne Autoren, deren Erlaubnis Bürgersicht bekam, ihre auf anderen Websites erschienenen Artikel hier zweitverwertend veröffentlichen zu dürfen.

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