Rederecht im Bundestag – Was geht uns da gerade am Arsch vorbei?

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In der Regel geschieht es schleichend. Wenn auch das medienwirksam vom FDP-Vorsitzenden Rösler zitierte Beispiel wissenschaftlich nicht haltbar ist, dass ein Frosch im Wassertopf die kontinuierliche Verschlechterung seiner Situation hinnähme, würde man die Temperatur des Wassers nur langsam zum Kochen bringen, auf unser demokratisches Empfinden trifft es zu. Wir erkennen den schleichenden Verfall nicht mehr.

Wie die Süddeutsche heute meldet, „wollen Union, SPD und FDP das Rederecht der Parlamentarier“ im Bundestag einschränken. Über einen einschlägigen Entwurf des Sekretariats des Geschäftsordnungsausschusses soll bereits am 26. April im Plenum abgestimmt werden.

Demzufolge soll der Bundestagspräsident verpflichtet werden, entgegen der bisherigen Gepflogenheit, jeden Parlamentarier ein Votum vor einer abschließenden Abstimmung fünf Minuten lang begründen zu lassen, dies nur „im Benehmen mit den Fraktionen“ zu ermöglichen.
Von der Fraktionslinie abweichende Meinungen sollen so offenbar unterbunden werden.

Heribert Prantl, Mitglied der SZ-Chefredaktion, schreibt in seinem Kommentar dazu:
„Das Parlament heißt Parlament, weil dort parliert, also geredet werden soll. So viel wie möglich. Doch der freien Rede des freien Abgeordneten soll mit einer neuen Geschäftsordnung der Garaus gemacht werden. Wenn die Abgeordneten das wirklich so beschließen – dann beschließen sie ihre Selbstentmündigung“.

Anmerkung: Palamentarier = Volksvertreter. Dass diese Maulkorbregelung auch nur in Erwägung gezogen wird, was sagt das über die Temperatur im Wassertopf.

Über Bernd Schuhböck

Nicht nach heutigen, jedoch nach den Maßstäben der Ära Willy Brandt politisch eher linksliberal. Wer ihn missverstehen möchte, nennt ihn einen Sozialromantiker. Wer ihn kennt, wertkonservativ und mit zu viel Ethos für einen Bayer. Der Mann für´s kommunale, soziale oder sonstwie politische. Oder für Themen, für die sich keiner fand, der sie aufgreifen wollte.

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