Schäch- Untreue Urteil rechtskräftig ———- 17. Juli Neuwahl des Landrats

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Die Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergebenso der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Begründung, die Revision des wegen Untreue verurteilten und suspendierten Pfaffenhofener Landrat Schäch und seines damaligen Kämmerers zu verwerfen. Damit wurde gleichzeitig der sofortige Landratswahlkampf ausgerufen. Am 17. Juli 2011 wird der Landrat des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm neu gewählt.

Die Neuwahl wird erforderlich, da der bisherige Landrat Josef Schäch nun rechtskräftig wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, und damit sein Amt verliert. (Urteil zur zweijährigen Bewährung ausgesetzt). Nach Angaben der Regierung von Oberbayern muss nach den Vorgaben des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes die Landratswahl innerhalb der kommenden 3 Monate festgesetzt werden. (Wahl am Sonntag, 17. Juli 2011)

Damit endet die seit dem Urteil vom16. Juni 2010 andauernde Hängepartie um eine mögliche Rückkehr des suspendierten 64 Jahre alten Ex-Bürgermeisters und nun auch Ex-Landrats der Freien Wähler.

Wollte er noch kurz nach seiner Verurteilung am 17. Juni letzten Jahres „die aktuelle Situation neu bewerten„, sogar einen freiwilligen Rücktritt nicht ausschließen, so Schäch zur “ Neuburger Rundschau„, sah er den Sachverhalt 16 Tage später bereits anders.

In einer „Presseerklärung zur politischen Verantwortung im Landkreis Pfaffenhofen“ gab er bekannt „beim BGH (Bundesgerichtshof) Revision beantragt“ zu haben.

Ich bin heute mehr denn je überzeugt, für den Markt Wolnzach alles in meiner Kraft stehende getan und keinerlei Schaden mit meinen Entscheidungen verursacht zu haben„.

Dazu stellte der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seiner Begründung zur Ablehnung der Revision nun fest:

Der Angeklagte S. hat seine Amtsstellung missbraucht, Durch die Kreditaufnahme haben die Angeklagten der Gemeinde in Höhe der Kreditzinsen einen Vermögensnachteil zugefügt.

Die Feststellungen des Landgerichts begründen tragfähig den Vorsatz der Angeklagten hinsichtlich der Pflichtwidrigkeit und hinsichtlich des aufgezeigten Vermögensschadens, auch wenn die Kreditaufnahmen ohne unmittelbaren Eigennutz für die Angeklagten erfolgten. Die Angeklagten handelten in Kenntnis aller Tatumstände, ihnen war die Pflichtwidrigkeit ihres Verhaltens und des dadurch bewirkten Vermögensschadens bewusst„.

Wer die durch das Urteil vom 16. Juni 2010 festgestellte Schadenssumme begleicht, wurde nicht bekannt. Die Kosten für die Revision zumindest müssen Schäch und sein Kämmer selber tragen.

Pressemeldung des BGH

Beschluss des BGH

Presseerklärung Josef Schäch zur politischen Verantwortung im Landkreis Pfaffenhofen/Markt Wolnzach als Bürgermeister (02.07.2010)


Über Bernd Schuhböck

Nicht nach heutigen, jedoch nach den Maßstäben der Ära Willy Brandt politisch eher linksliberal. Wer ihn missverstehen möchte, nennt ihn einen Sozialromantiker. Wer ihn kennt, wertkonservativ und mit zu viel Ethos für einen Bayer. Der Mann für´s kommunale, soziale oder sonstwie politische. Oder für Themen, für die sich keiner fand, der sie aufgreifen wollte.

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