Staatliche Wohnbauförderung bei mittlerem Einkommen

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Bewilligungsstelle des Landratsamtes hilft weiter

Die Verwirklichung von einem eigenen Zuhause ist für viele Menschen ein Lebenstraum. Damit aus solchen Träumen auch Realität werden kann, unterstützen der Freistaat Bayern und die BayernLabo (Förderinstitut der BayernLB und als Organ der staatlichen Wohnungspolitik für die Wohnraumförderung im Freistaat Bayern zuständig) durch verschiedene Förderprogramme Privatpersonen, vor allem junge Familien mit mittleren Einkommen, beim Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm ist die Bewilligungsstelle für die staatlichen Vergünstigungen. „Ebenso werden behindertengerechte Umbaumaßnahmen gefördert, um auch älteren, behinderten oder kranken Menschen ein unbeschwertes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen“, so Lorenz Lochhuber, Leiter des Sachgebiets Besondere Soziale Angelegenheiten am Landratsamt Pfaffenhofen.

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten,

so zum Beispiel das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm. „Die BayernLabo fördert im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm mit Unterstützung des Freistaates Bayern und der KfW die Schaffung und den Erwerb von Eigenheimen und selbstgenutzten Eigentumswohnungen durch befristet zinsverbilligte Darlehen“, so Katrin Kollmannsperger, welche die Anträge am Landratsamt bearbeitet.

Die aktuellen Zinssätze findet man im Internet unter www.bayernlabo.de oder können auch telefonisch bei der Bewilligungsstelle erfragt werden.

Daneben gibt es das Bayerische Wohnungsbauprogramm. Katrin Kollmannsperger: „Die Förderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm setzt sich zusammen aus einem befristeten fast zinslosen Darlehen und einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro pro Kind.“

Des Weiteren kann bei Umbaumaßnahmen in bestehendem Eigenwohnraum für die Belange von Menschen mit Behinderung oder Krankheit ein leistungsfreies Darlehen bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden, z.B. für den Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen oder der behindertengerechte Umbau einer Wohnung. „Leistungsfrei bedeutet, dass das gewährte Darlehen nach zweckentsprechender Nutzung nicht mehr zurückgezahlt und auch nicht verzinst werden muss“, so die Sachbearbeiterin.

Es wird lediglich 1% der Förderhöhe als Verwaltungskostenbeitrag einbehalten. Eine Eigenleistung oder die Verwertung vorhandenen Vermögens ist hier nicht erforderlich.
Für alle genannten Fördermaßnahmen gilt, dass der zu fördernde Haushalt eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten darf. Diese richtet sich nach der Familiengröße. Mit dem BayernLabo Förderlotse (unter www.bayernlabo.de)  finden Sie heraus, ob Sie mit Ihrem Jahresbruttoeinkommen unter der vorgegebenen Einkommensgrenze liegen würden. So hat zum Beispiel auch ein junges Ehepaar mit zwei Kindern die Chance auf ein Darlehen aus den genannten Förderprogrammen bei einem gemeinsamen Jahresbruttoeinkommen von rund 70.000 €. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht.

Für Fragen steht Katrin Kollmannsperger von der Bewilligungsstelle des Landratsamtes Pfaffenhofen unter Tel. 08441 27-306 oder per E-Mail (katrin.kollmannsperger@landratsamt-paf.de) gerne zur Verfügung. Hier sind auch die für die Antragstellung erforderlichen Formulare erhältlich. In einem persönlichen Beratungsgespräch können Interessenten gerne weitere Details zu den Förderprogrammen der BayernLabo erfahren.

Selbstverständlich bietet das Landratsamt nach vorheriger telefonischer Anmeldung auch einen Beratungstermin in der Außenstelle Nord in Vohburg an.

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