Jede Person hat das Recht auf staatliche Informationen – doch die Umsetzung dieses Rechts unterscheidet sich innerhalb Deutschlands. Die Vereine „Mehr Demokratie“ und „Open Knowledge Foundation“ haben nun erstmalig die Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze in Bund und Ländern miteinander verglichen.
Sieht es mit Informationsrechten und Auskunftspflichten in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Rheinland-Pfalz und NRW noch relativ gut aus, fehlen diesbezügliche Transparenzregeln in den Ländern Sachsen, Niedersachsen, Hessen und Bayern völlig.
In Bayern blockiert seit Jahren die regierende CSU ein Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene. Seit 2001 versuchten insgesamt elf parlamentarische Initiativen ein Informationsfreiheitsgesetz einzuführen, sie scheiterten alle an der Regierungsmehrheit.
Auf kommunaler Ebene sieht es besser aus. Mehr als 80 Kommunen haben bisher für ihren Wirkungsbereich eigene Informationsfreiheitssatzungen erlassen, darunter fast alle Städte Bayerns mit mehr als 100.000 Einwohner/innen.
Die Entwicklung der Infomationsfreiheitsgesetze in den Bundesländern lässt sich in drei Stufen unterteilen:
1. Bundesländer ohne gesetzliche Regelungen (Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen).
2. Bundesländer mit Informationsfreiheitsgesetzen, nach denen Informationen auf Antrag herausgegeben werden müssen (Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen)
3. Bundesländer mit Transparenzgesetzen, die Behörden zusätzlich zur eigenständigen Veröffentlichung von zentralen Daten verpflichten (Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz)
Ausführliche Informationen und Details auf der Website „transparenzranking“