Verständnis für Jugendprobleme ?

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Amtsgericht Pfaffenhofen sucht Jugendschöffen

Für die Jahre 2014 bis 2018 werden wieder Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Sitzungen des Jugendschöffengerichts beim Amtsgericht Pfaffenhofen benötigt. Das Landratsamt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Erfahrung und Freude am Umgang mit Jugendlichen und Verständnis für Jugendprobleme haben, sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung zu stellen.
Wie die Leiterin des Sachgebietes „Familie, Jugend, Bildung“, Elke Dürr, mitteilte, bringt das Amt eines Jugendschöffen auch sehr viel Verantwortung mit sich. Insbesondere wird ein hohes Maß an Unparteilichkeit, selbständigem Handeln und Urteilsreife vorausgesetzt.
Bewerben kann sich jeder mit deutscher Staatsbürgerschaft, der am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 70 Jahre alt ist. Weiterhin soll man erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Juristische Vorkenntnisse werden nicht benötigt.
Die Bewerbungen sollen bis spätestens 18. Februar 2013 beim Landratsamt – „Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung“ -, Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, eingegangen sein.

Das Bewerbungsformblatt kann hier heruntergeladen oder telefonisch beim Landratsamt – Sachgebiet „Familie, Jugend, Bildung“ – unter Tel. 08441 27-253 angefordert werden.

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