Es ist müßig, sich darüber zu wundern, dass ein Verfassungsorgan (Kanzlerin) einem anderen Verfassungsorgan (Bundespräsident) das „volle Vertrauen“ ausspricht. (14.Dezember 2011)
Es ist lachhaft, es als Nachricht serviert zu bekommen, wenn der Bundespräsident -und Mithüter der Verfassung- in seiner ersten persönlichen Erklärung zur Kreditaffäre (22. Dezember 2011) es richtig findet “ dass die Presse- und Informationsfreiheit ein hohes Gut ist in unserer freiheitlichen Gesellschaft„.
Es ist jedoch erschreckend, am 2. Januar 2012 aus „FAZ“ und „SZ“ erfahren zu müssen, dass der Bundespräsident, dieses die Pressefreiheit von Amts wegen hochhalten müssende Verfassungsorgan, „Bild„-Chefredakteur Kai Diekmann telefonisch bedrängt haben soll, die Veröffentlichung über seine Kredit-Affäre zu verhindern (12.Dezember 2011). Präsidiales wie „Krieg„, „Rubikon überschritten„, „endgültigen Bruch“ habe die Mailbox dabei aufgezeichnet.
Wie kann man dieses Verhalten bezeichnen, ohne sich dabei in die Nähe der Tathandlung „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ zu begeben und mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft zu werden? (§ 90 StGB)
Wartet man auf Einsicht?
Dazu die „Zeit„:
„Wenn Wulff aber uneinsichtig bleibt, müssen ihm seine Parteifreunde und die Kanzlerin klar machen, dass er nicht länger tragbar ist. Sonst wird die Provinzaffäre dieses politisch Unreifen zum Sprengsatz auch für sie„.