Widersprüche zwischen Stadtratsbeschluss und späterer Niederschrift darüber aufgedeckt
„Das haben wir so nicht beschlossen“ entrüsteten sich die Fraktionssprecherin der CSU, Gabriele Bachhuber ebenso wie Erich Erl, Fraktionssprecher der Freien Wähler (FW) gegenüber „Bürgersicht“.
„Bürgersicht“ deckt Widersprüche auf
Stein des Anstoßes ist ein von „Bürgersicht“ aufgedeckter Widerspruch einer Abstimmung im Stadtrat und der danach verfassten „Niederschrift über die Stadtratssitzung vom 12. September 2013″ und einen „angeblich“ beschlossenen Zuschuss. Diesen Zuschuss, so die beiden Fraktionssprecher übereinstimmend, habe man „nie und nimmer“ beschlossen! “(Hier die Internetversion der Niederschrift zum Download. Sie ist im betreffenden Punkt 21 identisch mit der für Stadträte umfangreicheren Fassung)
„Bürgersicht“ berichtete am 17. September im Artikel „Verdeckte Rasenmäherfinanzierung abgelehnt“ über die Ablehnung zweier, vom Bürgermeister in der Stadtratssitzung vom 12. September favorisierter Angelegenheiten.
Eine davon war die Befürwortung eines Antrags des Modellsport-Club Geisenfeld e.V.(MSC) , worin der Verein um die kostenlose Nutzung der „Anton-Wolf-Halle“ für eine Veranstaltung nachsuchte. (In der Tagesordnung zur Sitzung etwas „unsauber“ als „Antrag des Modellsportclubs Geisenfeld e.V. auf Nutzung der Anton-Wolf-Halle für ihre Modellsportausstellung am 22./23.02.2014“ formuliert)
Stadtrat widersprach dem Ansinnen eindeutig
Wie sich während der Behandlung dieses Punktes in der Stadtratssitzung herausstellte, wollte der Verein -unter leidenschaftlicher Fürsprache des Bürgermeisters- das so eingesparte „Entgelt“ zur Anschaffung eines Rasenmähers nutzen.
Der Stadtrat wich jedoch nicht von der erst kürzlich beschlossenen „Entgeltsatzung für die Benutzung der Anton-Wolf-Halle“ ab, und bekräftigte dem Verein gegenüber die Zahlung einer unverminderten Nutzungsgebühr von 250 Euro.
Über einen Zuschuss für die Anschaffung des Mähers könne man zu einem späteren Zeitpunkt sicher noch reden. Ein, für eine der nächsten Stadtratssitzungen dazu einzureichender Antrag des Vereins würde sicher wohlwollend geprüft werden! So weit so klar.
Niederschrift gibt nicht den Willen der Stadtratsmehrheit wider.
Doch in der Niederschrift zur Sitzung des Stadtrats findet man unter diesem Punkt eine völlig andere, den Erinnerungen und dem erklärten Willen der Stadträte widersprechende Darstellung der Abstimmung.
In ihr heißt es, „Die Hälfte dieser (Anm. d. Verfassers: nach „Entgeltsatzung“ zu entrichtenden) Gebühren wird dem Verein als Zuschuss zur Beschaffung des neuen Rasenmähers zur Verfügung gestellt“.
Was da im Protokoll steht, sei „exakt das Gegenteil dessen, was wir beschlossen haben“ wundert sich FW-Fraktionssprecher Erl. Einen Nachlass, auch als Zuschuss deklariert, habe man nie beschlossen noch war es der Wille des Stadtrats dies zu tun.
Hier wird nicht nur -in armseligen Deutsch -ein nicht zur Auszahlung kommender „Zuschuss zur Verfügung gestellt“, sondern „angeblich“ etwas bewilligt, was nach übereinstimmender Aussage mehrerer Stadträte „nie bewilligt wurde“!
Stadtrat Schranner ist entsetzt
„So etwas kann es doch nicht geben“ antwortet er fassungslos auf eine entsprechende Anfrage von Bürgersicht. Es mag ja mal vorkommen,“dass man die Niederschrift der zurückliegenden Stadtratssitzung mal nicht kontrolliert“ so der Stadtrat der CSU-Fraktion.
Doch das man dem vom Bürgermeister unterschriebenen Protokoll „in einem so wichtigen Punkt wie der ordnungs- und wahrheitsgemäßen Schilderung eines Beschlusses zukünftig nicht mehr trauen könne“, das mag er sich gar nicht vorstellen.
Die Niederschrift einer Stadtratssitzung gilt in Geisenfeld automatisch als genehmigt, sofern diese nicht zu Beginn der nächsten Sitzung gerügt wird. Da der Niederschrift zur Stadtratssitzung vom 12. September in der Stadtratssitzung vom vergangenen Donnerstag, 17.Oktober in keinem Punkt widersprochen wurde, gilt sie nach landläufiger Rechtsauffassung als „beweisfeste Aufzeichnung“.
Doch die von Bürgersicht zum Verlauf der Stadtratssitzung vom 12. September 2013 befragten Stadträte sehen in der vorliegenden Niederschrift zu diesem Tagesordnungspunkt eine in ihrer Erheblichkeit verfälscht wiedergegebene Beschlussfassung.
„Sonst wird in unserer Fraktion jedes Protokoll auf Richtigkeit überprüft“ macht sich die CSU-Fraktionschefin Bachhuber Vorwürfe. Doch diesmal verhinderte ihr voller Terminkalender eine eingehende Prüfung. „Zugegeben, ein nicht zu entschuldigender Fehler. Doch mag man es kaum glauben, dass die Verwaltung unter Bürgermeister Staudter derartiges zu Wege bringt“, versucht Bachhuber den Vorfall zu verstehen.
„Wir müssen nun in der nächsten Stadtratssitzung klären, wie wir in dieser Sache vorgehen“. Ihr fällt da nur eine etwas paradoxe Vorgehensweise ein.
„Wir müssen einen Beschluss zurückholen, den wir so nie beschlossen haben“.
Darüber hinaus stellen sich Fragen nach dem Verantwortlichen dieser umstrittenen Niederschrift und die Folgen für ihn. Außer dem Bürgermeister dürfte dafür wohl keine weitere Person in Frage kommen!
War bei der Erstellung dieser Niederschrift Absicht, Nachlässigkeit, ein Übertragungsfehler, oder Dummheit im Spiel?
Wird diese Niederschrift zusammen mit den Aussagen der Stadträte ein Fall für die Rechtsaufsicht werden? Können die Bürger Geisenfelds nach der für den Bürgermeister noch nicht abgeschlossenen „Sonnenschirmaffäre“ erneut einen Fall von bürgermeisterlicher Eigenmächtigkeit beklagen?
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Die Reaktion auf diesen Artikel: Widersprüchliches Stadtratsprotokoll bezeichnet Bürgermeister als Kinkerlitzchen
In einem früheren Artikel „Idioten, Niederschriften und Verbote“ berichtete Bürgersicht bereits im März 2010 über das Zurechtbiegen der Wirklichkeit in einem Stadtratsprotokoll zu einer Geisenfelder Stadtratssitzung. (Eine Abstimmung wurde wahrheitswidrig nicht dokumentiert, also unterschlagen)