Allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel im Landkreis angeordnet

Lesedauer < 1 Minute

Anordnung soll Vogelgrippevirus an Ausbreitung hindern

Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern hat das Bayerische Umweltministerium heute (18..November 2016) eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel in ganz Bayern veranlasst. Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm setzte die Anordnung heute Nachmittag in Form einer Allgemeinverfügung um. Sie gilt zunächst für unbestimmte Zeit.

Im Landkreis Pfaffenhofen wurde das Virus bisher nicht nachgewiesen.

Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten, auch wenn es nur wenige Tiere sind.

Die Stallpflicht soll verhindern, dass Wildvögel durch Futtereinrichtungen und Tränken für Haus- und Nutzgeflügel angelockt werden und so das Vogelgrippevirus in den Bestand eingeschleppt wird. Für den Menschen ist der Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich.

Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe in Bayern bietet das
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
unter www.lgl.bayern.de.

Über nonbescher

Das Kürzel steht für einzelne Autoren, deren Erlaubnis Bürgersicht bekam, ihre auf anderen Websites erschienenen Artikel hier zweitverwertend veröffentlichen zu dürfen.