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Bundestagsabgeordneter Johannes Huber (AfD) kritisiert „quasi Veruntreuung“.
„Damit werden Rundfunkgebühren quasi veruntreut“ kritisierte der Bundestagsabgeordnete und Sprecher seiner Fraktion für Bürgeranliegen, Johannes Huber (AfD) die „nicht gerechtfertigte“ Verwendung in einer Pressemeldung.
Auf eine am 28. Februar 2018 gestellte „kleine Anfrage“ räumte das Bundesministerium für Inneres gegenüber dem AfD-Abgeordneten aus dem Wahlkreis Freising-Pfaffenhofen ein, das „das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Kenntnis der Bundesregierung gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Goethe- Institut und dem Bayerischen Rundfunk seit Herbst 2015 die App „Ankommen“ entwickelt“.
Werden Rundfunkgelder nicht gemäß ihrer Bestimmung eingesetzt?
Huber sieht im Gegensatz zur Bundesregierung die Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders an einem derartigen Projekt „nicht als gerechtfertigt an, weil dafür Rundfunkgebühren quasi veruntreut wurden, ohne dass die Gebührenzahler davon wussten oder mit der politischen Maßnahme einverstanden waren.“
Vielmehr wurde mit der Beteiligung des Bayerischen Rundfunks an der Entwicklung der App „die politische Neutralitätspflicht verletzt und der BR hat als politischer Akteur seit 2015 parteiisch in die Flüchtlingspolitik eingegriffen“. Damit gäbe sich der Bayerische Rundfunk „als einseitiges Staats- und Integrationsfernsehen zu verstehen“ bekräftigt Huber in der Pressemeldung seine Kritik am Bayerischen Rundfunk.