Beantragte Windräder in Ilmmünster teilweise „nicht genehmigungsfähig“

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Eine der zwei geplanten Anlagen entspricht nicht der „10H-Regel“.

Eine der beiden im Gemeindegebiet Ilmmünster geplanten Windkraftanlagen ist nicht gesetzeskonform. Bei der 170 m hohen Anlage ist die so genannte „10-H-Regel“ nicht eingehalten.Der Mindestabstand zu einem Grundstück in Entrischenbrunn ist nicht gegeben.

Die zweite Anlage (geplant 150 m hoch) entspricht der „10-H-Regel“. Darauf hat die für das Verfahren zuständige Abteilung Immissionsschutz des Landratsamts Pfaffenhofen a.d.Ilm jetzt den Antragsteller hingewiesen. Ferner wurde nachgefragt, ob der Antrag für den Vorbescheid aufrechterhalten, neu geplant oder zurückgenommen wird.

Auf jeden Fall könne nicht in Aussicht gestellt werden, dass der Antrag in der gestellten Fassung „im Paket“ genehmigt wird.

Hintergrund: Das Landratsamt hat in einem immissionsschutzrechtlichen (Vor-)Verfahren zu entscheiden, ob die beiden beantragten Windräder auf dem Gemeindegebiet Ilmmünster nach der so genannten „10-H-Regel“ des Freistaats bauplanungsrechtlich im Außenbereich privilegiert sind. Dazu hat der Antragsteller einen so genannten „Vorbescheid“ beantragt, in dem diese Teilfrage eines ggf. späteren immissionsschutzrechtlichen Verfahrens vorab geklärt wird.

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