Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert nun auch kleinere Sicherungsmaßnahmen
Die Zahl der Einbrüche in Deutschland nimmt stetig zu. Für die Investition einzelner Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden kann man Förderprodukte der KfW nutzen.
Das Bundesbauministerium, das Bundesinnenministerium und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiten die Förderung für Wohneigentümer und Mieter aus, die die eigenen vier Wände gegen Einbrüche sichern wollen.
Seit 21. März 2017 werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert: Ein Zuschuss kann dann bereits ab einer Investition in Höhe von 500 Euro bei der KfW beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2.000 Euro.
Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 Prozent der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 Euro.
Wie bisher ist bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen ein KfW-Zuschuss bis zu 1.500 Euro möglich. Mehr Infos und Antragstellung unter www.kfw.de.