Insgesamt standen Ende letzten Jahres 1.355 (Vorjahr: 1.306) Personen im Landkreis Pfaffenhofen unter gesetzlicher Betreuung. Bei der Auswahl der Betreuer versucht man, dem Wunsch des zu Betreuenden „möglichst nachzukommen“.
Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, eine Person, ein sog. Betreuer, zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt.
Die Bestellung erfolgt nicht durch die Betreuungsbehörde am Landratsamt, sondern durch das Amtsgericht – Betreuungsgericht.
„Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, d.h. die Sachverhaltsaufklärung einschließlich dem Betreuervorschlag als Entscheidungsvoraussetzung für den Betreuungsrichter“, so Richard Lechner, Leiter der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Pfaffenhofen.
Im letzten Jahr verzeichnete die Betreuungsbehörde eine enorme Zunahme im Bereich dieser Sachermittlungsaufträge. Die Zahl der Fälle stieg von 357 auf 476. Richard Lechner: „Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen. In der Regel übernehmen Angehörige wie Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers. Falls sich keine geeignete Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt.“