Gesetzliche Betreuung -Fallzahl entspricht etwa Einwohnerzahl der Gemeinde Ernsgadens

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Insgesamt standen Ende letzten Jahres 1.355 (Vorjahr: 1.306) Personen im Landkreis Pfaffenhofen unter gesetzlicher Betreuung. Bei der Auswahl der Betreuer versucht man, dem Wunsch des zu Betreuenden „möglichst nachzukommen“.

Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, eine Person, ein sog. Betreuer, zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt.

Die Bestellung erfolgt nicht durch die Betreuungsbehörde am Landratsamt, sondern durch das Amtsgericht – Betreuungsgericht.

Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten sollen und der für ihn bestellte Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis zur betreuten Person aber zur Beachtung des Willens verpflichtet ist. Die Betreuung wurde durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz eingeführt und wird in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Rechtliche Betreuung ist keine soziale, pflegerische oder gesundheitliche Betreuung, sie dient auch nicht der Erziehung oder der Durchsetzung gesellschaftlicher Wertmaßstäbe. Sie ist an die Stelle der früheren Vormundschaft über Volljährige und der „Gebrechlichkeitspflegschaft“ getreten und wird zeitlich und sachlich auf die Aufgabenkreise beschränkt, für die eine rechtliche Betreuung erforderlich ist. (WIKIPEDIA)

Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, d.h. die Sachverhaltsaufklärung einschließlich dem Betreuervorschlag als Entscheidungsvoraussetzung für den Betreuungsrichter“, so Richard Lechner, Leiter der Betreuungsbehörde des Landratsamtes Pfaffenhofen.

Im letzten Jahr verzeichnete die Betreuungsbehörde eine enorme Zunahme im Bereich dieser Sachermittlungsaufträge. Die Zahl der Fälle stieg von 357 auf 476. Richard Lechner: „Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen. In der Regel übernehmen Angehörige wie Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers. Falls sich keine geeignete Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt.

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