Die Allgemeinverfügung des Landkreises Pfaffenhofen vom 18.11.2016 wird aufgehoben.
Ab sofort (16.03.2017) ist die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel aufgehoben. Auch das Verbot von Geflügelmärkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel verkauft oder zur Schau gestellt werden, besteht nicht mehr.
Der Halter von Geflügel hat jedoch weiterhin sicherzustellen, dass sein Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für wildlebende Zugvögel nicht zu erreichen sind. Ebenso muss Futter und Einstreu für das Hausgeflügel so aufbewahrt werden, dass wildlebende Zugvögel keinen Zugang haben. Oberflächenwasser, mit dem wildlebende Zugvögel in Berührung kommen können, darf nicht als Tränkwasser für Hausgeflügel verwendet werden.
Mit der noch bis zum 20.05.2017 gültigen „Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen“ sind die Geflügelhalter außerdem verpflichtet, ein Register zu führen, in das je Werktag die Gesamtzahl der gelegten Eier des Bestandes einzutragen ist.