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Eine fehlgeschlagene „Verständigung“ über den Wahlausgang verzögert Willenserklärung
In einer dürren Pressemeldung gab das Landratsamt Pfaffenhofen heute Nachmittag (11.05./15:56 Uhr) bekannt, das der Pfaffenhofener Wahlleiter der Landratswahl vom Sonntag (7.Mai) Landrat Martin Wolf an seinem Aufenthaltsort besuchte.
Zusammen mit dem Stellvertreter des Landrats Anton Westner wollte er sich ein „Bild über den Gesundheitszustand“ des seit seinem schweren Verkehrsunfall vom 2. April an Amnesie leidenden Landrat machen.
Ein wichtiger Besuchsgrund konnte dabei nicht umgesetzt werden:
„Eine Verständigung über den Ausgang der Wahl vom 7. Mai fand dabei nicht statt, weil eine akut erforderliche medizinische Behandlung dies nicht ermöglichte“, heißt es in der Pressemitteilung.
Wolf weiß noch nicht dass er die Wahl gewonnen hat.
Auf die Konsequenz dieser nicht erfolgten „Verständigung“ geht die Pressemeldung nicht ein. Gerade aber diese Konsequenz ist es, die den für Wolf überwältigenden Wahlerfolg vom vergangenen Sonntag für die Landkreisbürger unkalkulierbar macht.
Nach dem „Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz“ (GLKrWG) Art. 47, muss zur „Annahme der Wahl“ der Wahlleiter die/den Gewählten „unverzüglich“ von ihrer/seiner Wahl „verständigen“.
Wann wird Wolf „verständigt“? Das liegt am „alsbaldigen Handeln“ des Wahlleiters!
Da man unter „unverzüglich“ einen unbestimmten Rechtsbegriff versteht, man könnte ihn ebenso schwammig mit „alsbald“ gleichsetzen, entfaltet er keine wirksame Fristbestimmung. (Da nicht kalendermäßig festgelegt).
Bis zur rechtlich zweifelsfrei gültigen Verständigung Martin Wolf, und der damit unmittelbar ausgelösten 7 Tage-Frist für Wolfs Willenserklärung, kommt es auf die persönliche, also die subjektive Sichtweise des zum „alsbaldigen“ Handeln verpflichteten Wahlleiter an.
Mit anderen Worten: Es kann noch dauern, bis die Landkreisbürger wissen, ob sie erneut wählen müssen oder nicht!