Naturschutzbehörde: Rückschnitte an Hecken/Gehölzen in freier Natur jetzt möglich

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Vorgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes wurden bis September nicht immer beachtet.

Wie die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen mitteilt, sind ab 1. Oktober 2017 bis Ende Februar 2018 wieder Nutzungs- und Pflegemaßnahmen an Hecken, Büschen und Feldgehölzen in freier Natur erlaubt. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

In den letzten Jahren haben wir immer wieder festgestellt, dass Vegetationsrückschnittmaßnahmen zu Zeiten beantragt bzw. durchgeführt wurden, in denen diese Arbeiten verboten sind“, so Anita Engelniederhammer, Leiterin der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt.

Nach den Vorgaben des Bayerischen Naturschutzgesetzes sei es in der Zeit vom 1. März bis 30. September aber verboten, Hecken, lebende Zäune, Feldgehölze oder –gebüsche einschließlich Ufergehölze zu roden, abzuschneiden, zu fällen oder auf sonstige Weise zu beeinträchtigen. „Gerade Hecken und Feldgehölze in freier Natur bereichern unser Landschaftsbild und sind vor allem aus naturschutzfachlicher Sicht wichtige Lebensstätten für Fauna und Flora. Aus diesem Grund stehen sie unter gesetzlichem Schutz“, so die Naturschutzexpertin. Nur in besonderen Fällen sehe das Gesetz Ausnahme- und Befreiungsmöglichkeiten vor, die aber von der unteren Naturschutzbehörde zu genehmigen sind.

Haus- und Obstgärten sind als gärtnerisch genutzte Flächen einzustufen. Für diese Bereiche gelten die Schutzzeiten vom 1. März bis 30. September prinzipiell nicht.

„Allerdings ist auch auf diesen Flächen immer der Artenschutz zu beachten. Dies bedeutet, wenn sich brütenden Vögel in Bäumen oder Hecken aufhalten, in Baumhöhlen Fledermäuse leben oder sich z.B. Hornissen einquartiert haben, ist die Pflege in dieser Zeit auszusetzen oder mit der Unteren Naturschutzbehörde Kontakt aufzunehmen“, so Anita Engelniederhammer. Gute Zeiten zum Schnitt für Apfel- und Birnbäume sind Februar bis März.

Kirschen sollten nach der Ernte geschnitten werden, können aber im Frühjahr ebenfalls korrigiert werden. Kappungen in der Höhe sollten generell vermieden werden, denn hier werden die Bäume nachhaltig geschädigt.

Tipps zur richtigen Heckenpflege

Die richtige Pflege der Hecke ist im Grunde einfach. Sie muss sich nur an den traditionellen, jahrhundertealten Nutzungsformen orientieren.
Darauf sollte besonders geachtet werden:

  • – Hecken in Abständen von acht bis 15 Jahren „auf den Stock setzen“, soweit die naturschonendste Pflege, die Entnahme von Einzelgehölzen, nicht  ausreicht. Dazu werden die ausschlagfähigen Gehölze ungefähr eine Handbreite über dem Boden abgeschnitten.
  • – Hecken nur abschnittsweise pflegen, um in den anderen Bereichen der Hecke eine hohe Vegetationsdichte zu erhalten („Umtriebspflege“). Als Faustregel gilt: Pro Jahr nicht mehr als ca. 1/5 der Heckenlänge auf den Stock setzen.
  • – Einzelne Bäume und Sträucher als „Überhälter“ stehen lassen.
  • – Gehölze mit geringem Stockausschlagvermögen lediglich durch behutsamen Verjüngungsschnitt pflegen.
  • – Kleine Hecken durch wiederholte Entnahme von Einzelsträuchern besonders schonend pflegen.
  • – Schnittgut aus der Hecke abtransportieren.
  • – Baumstümpfe bzw. –stämme und anfallendes Totholz im Einzelfall in der Hecke belassen.
  • – Krautsäume in der Regel alle drei bis fünf Jahre mähen und das Mähgut entfernen.

Für weitere Fragen steht die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Pfaffenhofen unter Tel. 08441 27-316 jederzeit gerne zur Verfügung.

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