Die neue DSGVO – Stolpersteine für Vereine vermeiden

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Landratsamt bietet Fortbildung für Ehrenamtliche zur neuen EU-Datenschutzgrundverordnung

Am Freitag, 15. Juni 2018, 18:00 Uhr findet im Landratsamt Pfaffenhofen eine Fortbildung zur neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) statt. Uschi Schlosser, Leiterin des Koordinierungszentrums Bürgerschaftliches Engagement (KOBE) am Landratsamt Pfaffenhofen lädt dazu alle ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Pfaffenhofen ein.

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung trifft, anders als manche meinen, nicht nur Unternehmen, sondern auch Vereine. Wir wollen unsere Vereine bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen und mit der Fortbildung zahlreiche Tipps an die Hand geben“, so Uschi Schlosser.

Ab 25.05.2018 gelten europaweit die Vorschriften und Maßgaben nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vom 30.06.2017. Vereine sollten prüfen, ob noch Anpassungs-, Änderungs- und Erarbeitungsbedarf besteht. Zum Beispiel berücksichtigen, dass ggf. der Datenschutzbeauftragte gemäß Art. 37 Abs. 8 DSGVO der jeweiligen zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden muss.

Diplom-Ingenieur Kevin Sternkopf, Vorstand der Fullhouse IT-Services und zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) aus Geretsried wird an dem Abend zu folgenden Punkten referieren:

  • Welche neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen müssen Vereine nun grundsätzlich erfüllen?
  • Wie können diese Anforderungen in der Praxis mit welchen Maßnahmen umgesetzt werden?
  • Wie können die Vereine damit am besten umgehend in die Praxis starten?

Die Teilnahme ist kostenlos, die Teilnehmerzahl aber begrenzt. Eine Anmeldung unter Angabe der Ehrenamtsfunktion ist daher erforderlich und ab sofort per E-Mail unter ursula.schlosser@landratsamt-paf.de oder telefonisch unter 08441 27395 möglich.

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