Petitionsausschuss – Jahresbericht diesmal ohne „Wetteraufreger“

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Im „Kummerkasten“ des Parlaments gingen 2014 durchschnittlich 61 Zuschriften pro Tag ein.

Er fungiert als eine Art Korrekturmechanismus für tatsächliche oder vermeintliche Mängel in Gesetzen und beschäftigt sich mit den Sorgen und Nöten von Bürgerinnen und Bürgern. Vor allem aber durchläuft jede eingereichte „Bitte oder Beschwerde an den Deutschen Bundestag“ eine sehr umfangreiche Prüfung. Im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird jedes Anliegen entgegen genommen, geprüft und beschieden.

2014 wurden 15.325 Petitionen beim Petitionsausschuss eingereicht. Dabei gingen 5.667 und somit 37 Prozent aller Eingaben auf elektronischem Wege mit dem Web-Formular über das Petitionsportal www.epetitionen.bundestag.de ein.

Neben den Bürgerinnen und Bürgern, die sich über das Internet an den Geschicken der Bundesrepublik beteiligen möchten, widmet sich der Petitionsausschuss ebenso mit großem Engagement den privaten Sorgen und Nöten einzelner Personen, die sich mit einer Petition an den Ausschuss wendet.

Die falsch berechnete Rente, der nicht finanzierte Rollstuhl, das abgelehnte Besuchervisum, die Bearbeitung von persönlichen Bitten und Beschwerden machte für den Petitionsausschuss auch 2014 wieder den Großteil seiner Arbeit aus.

Neben Nordrhein-Westfalen (2.799 ) nutzten am zweithäufigsten Petentinnen und Petenten aus Bayern (2.515 ) ihr „Grundrecht“ auf Petition. (Grundgesetz, Artikel 17)

Zwar konnte nicht jedem Petenten und jeder Petentin zu dem Abschluss verholfen werden, den er oder sie sich wünschte – aber der Petitionsausschuss versucht auch dadurch zu helfen, dass er sich bemüht, die Bürgerinnen und Bürger mit staatlichen Entscheidungen zu versöhnen, wenn Abhilfe nicht möglich sein sollte.

Zu Themen, denen ein großer Zuspruch zuteilwurde (innerhalb von vier Wochen ab Petitionseingang 50.000 und mehr Unterstützer), fanden öffentliche Beratungen des Ausschusses statt.

Die Themen waren:

  • Abschaffung von Sanktionen in Verbindung mit dem Arbeitslosengeld II
  • Stabilisierung der Künstlersozialkasse
  • Sicherstellung der flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe
  • Vergütung der Logopäden
  • Verbindliche Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) nicht vor 2017
  • Kennzeichnungspflicht von Echtpelzprodukten
  • Abschaffung der Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und Finanzierung der Energiewende aus Bundesmitteln
  • Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA
  • Reform der Pflegeversicherung auf der Grundlage eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
  • Abschaffung der Intensiv- und Massentierhaltung bis 2020
  • Anwendung des einheitlichen ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf alle Speisen

Es gab aber auch Vorgänge, in denen der Petitionsausschuss aufgrund der verfassungsmäßig garantierten Unabhängigkeit der Justiz nicht tätig werden konnte.
So ist es dem Ausschuss zum Beispiel nicht möglich, Beschwerden über gerichtliche Entscheidungen zu bearbeiten, Urteile zu überprüfen, sie abzuändern oder gar aufzuheben.

Hier der ausführliche Bericht über die Tätigkeit des Petitionsausschuss im Jahr 2014Drucksache 18/4990 des Deutschen Bundestages

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