Überfüllte Restmülltonen – Sparen kann auf Dauer teuer werden

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Wenn der Müllmann eine größere Abfalltone für sie bestellt

Kennen sie das auch, das sich in ihrer zur Abholung bereitgestellten Tonne plötzlich mehr Abfall befindet, als sie ursprünglich selber einfüllten? Da hatte wohl ein Nachbar, dessen eigene Tonne bereits mehr als voll war, ihre Abfalltonne für seine Zwecke genutzt. Andernfalls hätte er sich mit seiner überfüllten Tone eine „Zwangsmaßnahme“ wegen „Gebührengerechtigkeit“ des Abfallwirtschaftsbetriebes eingefangen.

Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) mitteilt, werden Restabfalltonnen immer häufiger stark überfüllt zur Abholung bereitgestellt. Zudem werden zusätzliche Abfälle in nicht zugelassenen Säcken neben die Tonnen gelegt. „Durch die überfüllten Tonnen kommt es häufig dazu, dass Abfälle beim Entleeren auf den Boden fallen und Gehsteige und Straßen verunreinigt werden,“ so Elke Müller, Werkleiterin des AWP.

Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Pfaffenhofen dürfen Abfalltonnen nur soweit befüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Zusätzliche Abfälle können in zugelassenen Sammelsäcken zum Preis von 4,50 €, erhältlich beim AWP, bei den Gemeindeverwaltungen und an vielen Wertstoffhöfen, gesammelt und zur Abholung bereitgestellt werden.

Die beauftragten Entsorgungsunternehmen sind vom AWP angewiesen worden, überfüllte Tonnen und zusätzlich bereitgestellte Abfälle in nicht zugelassenen Säcken konsequent an den AWP zu melden. Der AWP setzt sich dann mit den Grundstückseigentümern in Verbindung und weist diese auf die festgestellten Satzungsverstöße hin.

Elke Müller: „Werden die Tonnen dann weiterhin überfüllt bzw. zusätzliche Abfälle in nicht zugelassenen Sammelsäcken zur Abholung bereitgestellt, werden größere bzw. zusätzliche Restabfallbehälter für das jeweilige Grundstück angeordnet.

Der AWP bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass die Bereitstellung überfüllter Tonnen und zusätzlicher Abfälle in nicht zugelassenen Säcken, Entsorgungskosten verursacht, die von allen Gebührenzahlern getragen werden müssen. Im Sinne der Gebührengerechtigkeit müsse es daher selbstverständlich sein, dass auf Grundstücken, bei denen mehr Müll anfällt, auch ausreichend Restabfallgefäße vorgehalten werden bzw. „Mehrmüll“ in zugelassenen Sammelsäcken bereitgestellt wird.

Fallen einmalig mehr Abfälle an, z.B. nach Familienfesten oder nach Renovierungsmaßnahmen, können diese Abfälle, gegen Gebühr, über die MVA in Mailing, über die Deponie Eberstetten und private Entsorgungsunternehmen entsorgt werden.

Für Kleinkinder (bis zu zwei Jahren) können einmalig 48 Stück Windelsäcke, gegen Vorlage der Geburtsurkunde, bei der Wohngemeinde abgeholt werden. Pflegebedürftige Personen (bei häuslicher Pflege) erhalten bei Vorlage eines ärztlichen Attestes Windelsäcke bei der zuständigen Gemeindeverwaltung. Diese AWP-Windelsäcke können neben der Restabfalltonne mit zur Abholung bereitgestellt werden.

Für weitere Fragen rund um die Abfallentsorgung steht der AWP unter Tel. 08441 7879-50 gerne zur Verfügung.

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