Bis eine Woche nach dem 21.05.2018 kann begründeter Einspruch erhoben werden.
Die Liste für das Amt der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 vorgeschlagenen Personen liegt demnächst aus.
In der Zeit vom 14.05.2018 bis 21.05.2018 kann während der üblichen Bürostunden im Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung im Landratsamt Pfaffenhofen, 1. Stock, Zimmer C110, in die Liste Einsicht genommen werden.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll des Sachgebiets Familie, Jugend, Bildung mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach den geltenden Bestimmungen nicht hätten aufgenommen werden dürfen.