Ab wann ist ein Bruch von Gesetzen ein Verbrechen? Muss es erst ein Bankraub sein? Darf man Gesetze einfach ignorieren, weil man sie für weniger wichtig hält? Darf sich ein Bürger über die Gesetze erheben, nur weil er vorgibt, dabei eine gute Absicht zu verfolgen?
Eineinhalb Jahre nachdem gegen den -demnächst- ehemaligen Landrat Josef Schäch schwerwiegende Vorwürfe erhoben wurden ist die Sache nun vor Gericht aufgeklärt.
Zwei Jahre Gefängnis für die kaltschnäuzige und jahrelange Missachtung elementarer Rechts-Grundsätze.
Die Richter stellten kriminelle Umbuchungen in den Wolnzacher Haushaltsplänen fest mit dem Ziel, den Gemeinderäten und den Bürgern die wahre Finanzsituation der Gemeinde zu verschleiern. Der dadurch entstandene Zinsschaden von 181.000 Euro führte zur Höhe des Strafmaßes.
Bedenkt man das Schadensausmaß, die beamtenrechtliche Stellung des Täters Schäch und die vorgelegte kriminelle Energie, so ist dieses Urteil sehr milde.
Gesetze gelten auch für selbstgerechte Macher
Zu den gesetzlich festgelegten Spielregeln einer Demokratie gehört, dass finanzielle Vorgänge transparent und nachvollziehbar in so genannten Haushalten darzustellen sind. Dazu gibt es ein umfangreiches Haushaltsrecht. (Hier eine Auswahl der Bücher dazu)
Leider finden sich immer wieder Bürgermeister und Räte, die ihr Handwerk in keinster Weise beherrschen und permanent die Haushaltsgesetze ignorieren.
Sonnengötter und Lokalpäpste gebärden sich als Meister der Schattenwirtschaft. Selbstherrlich und außer Rand und Band schalten und walten sie als wären sie die Wiedergeburten der Feudalherren aus einer dunklen Vergangenheit.
Auch Strafurteile wie gegen die Herren Plöckl, Schröpf, Lerzer und Böswald, alle CSU, scheinen noch nicht abschreckend zu wirken. Lesen sie dazu „Korruption und Untreue in Rathäusern“ (Süddeutsche Zeitung)
Wenn Patriarchen oder Leute, denen ihre Position zu Kopf gestiegen ist, glauben, über den Gesetzen zu stehen, dann sind sie nicht anders zu bewerten wie jeder andere Straftäter auch. Paten gibt es nur bei mafiösen Organisationen. In demokratischen Gemeinschaften haben sie nichts zu suchen.
Was heißt hier „viel für die Gemeinde getan“?
Leider hört man ihn immer wieder, den falschen Brummbass auf der politischen Deppenorgel, nämlich das Argument, der Täter, in diesem Fall Schäch, habe viel für seine Gemeinde getan, und deshalb seien ihm Rechtsbrüche zuzugestehen. Dieses Argument belegt eine sehr dumpfe und kindhafte politische Sichtweise und mag nach der fünften Maß Bier durchgehen.
Im Fall Schäch ist das so:
Erstens wurde der Bürgermeister von Wolnzach sehr gut bezahlt. Deshalb darf man erwarten, dass er für dieses Geld auch ordentlich arbeitet ohne sich deswegen zu brüsten.
Zweitens hatte Herr Schäch die einmalige Chance, im Auftrag der Bürger mehrere hundert Millionen Euro zu verwalten. Es war nicht sein Geld, sondern das Geld der Steuerzahler mit dem er hantierte. Auch hier darf man erwarten, dass mit diesen Summen einige Bauten erstellt werden konnten.
Wolnzach liegt mitten im blühenden Zentrum eines der reichsten Landkreise der Republik. Die Steuereinnahmen sind fast traumhaft. Wenn man angesichts der gewaltigen Summen, die durch die Gemeindekasse gespült wurden, den Ort genauer ansieht, dann wirken die Leistungen des Herrn Schäch doch viel bescheidener als dies die Lobeshymnen seiner Anhänger suggerieren wollen. Dabei liegt die Pro-Kopf- Verschuldung der Wolnzacher nach Aussage des CSU-Mannes Karl Straub in der sagenhaften Höhe von 1800 Euro. Aber anscheinend sind viele Wolnzacher bei der Beurteilung ihrer finanziellen Lage heillos überfordert, was die Aussage der Wolnzacher-SPD-Frau Sonja Gaul beweist. (Hier Artikel dazu im Donaukurier)
Kriminelle Täuschungen offenbaren Schuldbewusstsein
Keinesfalls aber durfte Herr Schäch die Bürger durch kriminelle Handlungen darüber täuschen, wie die wahre Finanzlage des Marktes war. Wenn es für ihn kein Problem gewesen wäre, den wahren Schuldenstand zu offenbaren, warum dann die vielen sorgfältig geplanten betrügerischen Tricks, warum die illegalen Kredite? Nein, Herr Schäch war sich der Unrechtmäßigkeit und Verwerflichkeit seines Handelns wohl bewusst. Es geht ihm nur so wie anderen Straftätern: er lässt keine Einsicht in seine Taten erkennen.
Die Reaktion der Politiker: Wahrheit und Tapferkeit einerseits
Wie haben die anderen Politiker im Landkreis auf die Taten des Herrn Schäch reagiert?
Klare Worte fand der Fraktionssprecher der CSU im Kreistag, Reinhard Heinrich. Er schlug Schäch vor, sein Amt ruhen zu lassen.Noch viel deutlichere Worte kamen von der Kreisrätin und damaligen SPD-Vorsitzenden Gudrun Eberle. Hier ein von ihr kürzlich abgegebenes Statement.
Sind Feigheit und Opportunismus politische Tugenden?
Sehr problematisch war die Reaktion der Freien Wähler. Anfänglich im Oktober und November gaben sie noch wenig kluge Ehrenerklärungen und Rechtfertigungen für Schäch zum Besten, so der beiden Exponenten der Partei, Max Hechinger und Josef Alter. Insgesamt reagierten die Freien Wähler wie eine ehrenwerte Gesellschaft, deren Anführer man ertappt hat: irgendwie neapolitanisch oder sizilianisch.
Viele Anhänger der Freien Wähler stellten die Affäre als Intrige der enttäuschten CSU dar. Damit taten sie dem Rechtsstaat und der Gesetzestreue der Bürger keinen Gefallen.Die Freien Wähler gaben einem schlimmen Trickser im Übermaß die Gelegenheit sich öffentlich zu rechtfertigen. Dabei drückte der Übeltäter gnadenlos auf die Tränendrüse unbedarfter Bürger. Hier der Tränendrüsendrücker der Freien Wähler: „Offener Brief von Josef Schäch„
Bis heute ist Josef Schäch der Kreisvorsitzende der Freien Wähler. Das ist ein politischer Skandal.
Aber auch andere Parteien und dubiose Gruppierungen haben sich nicht mit Ruhm bekleckert. Sehen wir vom schändlichen Verhalten der SPD-Fraktion ab, das damals ein Leserbriefschreiber mit folgenden Worten kommentierte:
„Ich wage hier eine Vorhersage: Am Ende, wenn Josef Schäch von seinen Tricks und Täuschungen eingeholt worden ist, werden alle die Kumpanen, die Spezl und Unterstützer des tief gefallenen Landrats, allen voran Martin Schmid,( der Bürgermeister von Vohburg) bis auf die Knochen blamiert dastehen.“ (Hier der Leserbrief in voller Länge)
Dabei waren Wahrheit, Irrtum und Lügen schon im November 2008 gut auseinander zu halten. Wer nur etwas klaren Verstand besitzt konnte Schäch als schlimmen Finger identifizieren. Immerhin hatte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband die Verfehlungen gut dokumentiert und Schäch hatte die illegalen Kassenkredite zugegeben. Somit waren die Bürger und auch die Marktgemeinderäte über Jahre hinweg vorsätzlich getäuscht worden.
Selbst wenn die Gerichte keine Straftat erkannt hätten, so wäre Schächs Verhalten nicht mit den üblichen Vorstellungen des politisch Erlaubten vereinbar gewesen. Eine Rücktrittsforderung war damals schon konsequent und richtig.
Das Geschwätz gedankenloser Hinterbänkler
Leider haben viele Mandatsträger diesen einfachen Sachverhalt nicht erkennen wollen. Sie versteckten sich hinter Begriffen wie „keine Vorverurteilung“ oder „Unschuldsvermutung.“ Man kann Kommunalpolitikern, die statt politisch zu denken, die Bewertung der Verfehlungen an die Gerichte abschieben wollten, nur Feigheit, Opportunismus und Unfähigkeit bescheinigen. Wenn das üblich wäre, dann bräuchten wir nur noch Juristen und keine Politiker.
Wenn verschiedene Kreistagsmitglieder mit ihrer Urteilskraft im Fall Schäch derart daneben lagen, wie ist dann ihre Urteilskraft beim Bau von Umgehungsstraßen, Mehrzweckhallen und anderen Vorhaben einzuschätzen?
Die Kleinen hängt man, die großen lässt man laufen
Symptomatisch für den Fall ist die Tatsache, dass der sich selbst bereichernde Helfershelfer Zwack viel härter bestraft wurde, als der Haupttäter. Die Schadenssumme bei den von Zwack abgezweigten Geldern lag viel niedriger als die von Schäch zu verantwortende Summe.
Aber es soll eine Revision geben. Das ist gut. Denn vielleicht wird Herr Zwack dann endlich klug. Vielleicht bricht er sein Schweigen und erzählt wie das mit den Fahrzeugen wirklich war. Vielleicht berichtet er auch noch über Dinge, die bisher noch im Dunklen geblieben sind.
Dann allerdings könnte sich das Verhältnis der beiden Gefängnisstrafen umkehren und Zwack könnte mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.