Die Fälle häufen sich, die Bußgelder deswegen aber auch
Der Container ist voll, der Wertstoffhof bereits geschlossen aber die Abfallsäcke habe ich trotzdem dabei. Was mach ich jetzt als asozialer Mitbürger: Ich schmeiß die Abfälle eben vor den Container oder neben den Zaun. Ein Dummer wird mir schon meinen Abfall wegräumen. „Diese Art der Abfallentsorgung kann nicht hingenommen werden“ meint Elke Sommer, Werkleiterin beim Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen und leitet verstärkt Bußgeldverfahren ein.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen – AWP – stellt zunehmend fest, dass Abfälle vor Wertstoffhöfen und an Depotcontainerstandorten abgelagert werden.
„Wertstoffhofmitarbeiter berichten uns, dass immer mehr gelbe Säcke, Kartonagen und Säcke mit Restabfällen trotz der Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe bis in die Abendstunden vor den geschlossenen Toren der Wertstoffhöfe abgestellt werden“, so AWP-Werkleiterin Elke Müller. Diese Abfälle müssten die Wertstoffhofmitarbeiter dann vor der nächsten Öffnungszeit wegräumen. „Dies ist keineswegs eine angenehme Arbeit, denn häufig befinden sich in den Säcken Windeln und Speiseabfälle“, so Elke Müller weiter.
Auch Mitarbeiter der Stadtwerke Pfaffenhofen berichten, dass die Säcke mit Restabfällen, Kartons und Tüten mit Glas und Dosen, die vor den Glas- und Dosendepotcontainern abgelagert werden, in den letzten Monaten zugenommen haben.
Elke Müller: „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass diese Art der Abfallentsorgung nicht hingenommen werden kann. Wir haben daher in den letzten Monaten bereits viele Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren gegen Personen, die Abfälle vor den Wertstoffhöfen deponiert haben, eingeleitet.“ Auch bei der Ablagerung von Abfällen an Glascontainern würde der AWP ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Sollten wassergefährdende Stoffe (Mineralöl, Lacke, usw.) vor den Wertstoffhöfen oder Depotcontainerstandorten abgelagert werden, werde in jedem Fall Anzeige erstattet und die Wasserschutzpolizei eingeschaltet.
Aufgrund der großzügigen Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe sei das Abstellen von Abfällen außerhalb der Wertstoffhöfe und vor Depotcontainern nicht zu akzeptieren. Auch das Einwerfen von Flaschen, Dosen und Alttextilien in die Depotcontainer sollte eine Selbstverständlichkeit sein. “Bitte bedenken Sie, dass die Kosten für das Beseitigen und Entsorgen abgestellter Abfälle an den Wertstoffhöfen und Depotcontainern von der Allgemeinheit bezahlt werden muss“, so die Werkleiterin.
Für weitere Fragen rund um die Abfallentsorgung steht der AWP unter Tel. 08441 7879-50 gerne zur Verfügung.