Auf die weitere Vorgehensweise bei der Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Pfaffenhofen haben sich Landrat Martin Wolf und die Bürgermeister bei einer Dienstbesprechung verständigt. Demnach wird auf die Anmietung des Gebäudes in Wolnzach „Am Feldrain“ (Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten) als Unterkunft für Asylbewerber verzichtet.
Grund dafür ist nach Mitteilung von Landrat Martin Wolf die „baurechtliche Vorgeschichte“ speziell dieses Gebäudes und die Tatsache, dass es weitere Angebote für die Unterbringung von Asylbewerbern im Gemeindebereich Wolnzach gibt. Im übrigen bleibt es beim Konzept des Landratsamts, die Asylsuchenden möglichst sozialverträglich und im Rahmen einer „guten Nachbarschaft“ möglichst dezentral und einigermaßen gleichmäßig auf den Landkreis verteilt unterzubringen.
Die Regierung von Oberbayern hat mittlerweile mitgeteilt, dass das Kontingent zur Aufnahme von Asylbewerbern im Landkreis Pfaffenhofen auf 98 Personen erweitert wurde (bisher 94). Da sich bisher 54 Menschen die Asyl suchen im Landkreis Pfaffenhofen aufhalten, sind bis zum Jahresende noch 44 Personen unterzubringen.
Die Regierung hat angekündigt, dass ab 11. Juni allen oberbayerischen Landkreisen jeweils weitere 20 Bewerber zugeteilt werden. Bisher wurde allerdings immer Rücksicht auf die Verfügbarkeit einer Immobilie genommen, so dass zeitliche Verschiebungen von rund 14 Tagen ausgehandelt werden können. Sollte die Anmietung von Wohnungen scheitern, wird nach Aussage von Landrat Martin Wolf die Anmietung von Wohncontainern in Erwägung gezogen. Dies sei jedoch nur die „zweitbeste Lösung“.