Europawahl ohne einheitliches Wahlrecht.

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Es sagt sich in Sonntagsreden so schön, die EU ist die demokratische Institution Europas.

Wobei wir in der EU 27 Mitgliedstaaten mit sehr unterschiedlichen demokratischen Systemen haben. Da wären zum Beispiel konstitutionelle Monarchien, in denen, wie in Belgien oder den Niederlanden, der König oder die Königin nach Wahlen bestimmt, wer die Regierung bildet. Wir haben Republiken mit mehr oder weniger plebiszitären Elementen, etc. Und wir haben vollkommen unterschiedliche Formen der Wahlarithmetik in den EU-Ländern (z.B. Zweitstimmen, Sperrklauseln, Mehrheits- oder Verhältniswahlrechte)

Mit der Arithmetik des einen Landes, gäbe es in einem anderen Land eine vollkommen andere Regierung. Also muss man sich fragen: Was ist jetzt die einheitliche europäische Demokratie, wenn zum Beispiel ein europäisches, supranationales Organ wie das EU-Parlament, auf Grundlage unterschiedlicher nationaler Wahlsysteme gewählt wird?  

Betrachtet man die bevorstehende Europawahl nun im Detail, eine Wahl, die in jedem Land nach den Vorgaben des nationalen Wahlrechts und nicht nach einem EU-weit einheitlichen Wahlverfahren durchgeführt wird, zeigen sich die Unterschiede im „einheitlich demokratischen Europa“.

In 4 von 27 Ländern darf man ab 16 Jahren wählen (Deutschland, Belgien, Österreich, Malta), in Griechenland ab dem 17. Lebensjahr, und in allen anderen ab 18 Jahren. (In Ungarn vor Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn man verheiratet ist)

In einigen Ländern ist Briefwahl nicht möglich. (Z.B. in Belgien, Bulgarien, Frankreich, den Niederlanden oder Malta)

In manchen Ländern besteht Wahlpflicht (z.B. Griechenland, Bulgarien, Belgien und Luxemburg)

Während man in einigen Ländern, wie z.B. in Deutschland, nur eine Stimme vergeben kann (an eine Partei), darf man z.B. in Luxemburg quer durch Parteien oder Kandidaten 6 Stimmen vergeben. (Luxemburg hat exakt 6 Sitze im EU-Parlament)

In einigen Ländern kann man zusätzlich zur Stimme für eine Partei „Vorzugsstimmen“ vergeben, mit der die von den Parteien vorgegebene Reihung der Kandidaten verändert werden kann (Z.B. in Österreich, Dänemark oder Bulgarien)

In einer knappen Mehrheit der EU-Länder (14) gibt es Sperrklauseln, nach denen man über 5, 4, 3 oder 1,8 Prozent der abgegebenen Stimmen im Land erreichen muss, um ins EU-Parlament einziehen zu können.

Und hier das Wichtigste, auf das es bei dieser Wahl schlussendlich ankommt: Im Gegensatz zu manch anderen Ländern, in denen man am 3., bzw. von 6. bis 9. Juni 2024 wählen darf, wird in Deutschland ausschließlich nur am 9. Juni 2024 gewählt. 

Doch so uneinheitlich diese Wahlen zum Europäischen Parlament für die EU-Bürgerinnen und -Bürger auch sein mögen, einige Wochen später, wenn die höheren Temperaturen das tägliche Bedürfnis nach Abkühlung und die Lust auf Reisen in andere Länder fördern, werden wir die EU als ein einheitliches Ganzes erleben. Dann muss auch das letzte Land in der EU die am 3. Juli 2024 in Kraft tretende Richtline 2019/904 der EU umgesetzt haben.

Die darin vorgeschriebenen „Tethered Caps“, das sind die angebundenen Verschlusskappen an Einweggetränk-Verpackungen, werden wegen ihrer „Benutzerfreundlichkeit“ für ein EU-weites, einheitliches Genörgel sorgen.

Über Bernd Schuhböck

Nicht nach heutigen, jedoch nach den Maßstäben der Ära Willy Brandt politisch eher linksliberal. Wer ihn missverstehen möchte, nennt ihn einen Sozialromantiker. Wer ihn kennt, wertkonservativ und mit zu viel Ethos für einen Bayer. Der Mann für´s kommunale, soziale oder sonstwie politische. Oder für Themen, für die sich keiner fand, der sie aufgreifen wollte.

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