Da half auch der von Annalena Baerbock unterschriebene Strafantrag nichts.
Der Fall eines Unternehmers in Bayern, er hatte Grünenpolitiker karikierende Plakate auf seinem Grundstück aufgehängt, sorgte vor Wochen für Aufregung. Die Plakate wurden von der Polizei abgehängt, ein Gericht verdonnerte den Unternehmer zu 6000,-€ Geldstrafe doch der erhob dagegen Einspruch.
Laut übereinstimmenden Pressemeldungen erklärte der in der daraufhin anberaumten Hauptverhandlung zuständige Richter Walter Leitner, die Außenministerin Annalena Baerbock persönlich habe einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen den Unternehmer unterschrieben.
Die Staatsanwältin, sie sah in der Plakataktion „den Tatbestand der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens in vier tateinheitlichen Fällen zum Nachteil von Cem Özdemir, Annalena Baerbock, Dr. Robert Habeck und Ricarda Lang als erfüllt“, fordert eine Geldstrafe über 40 Tagessätze á 150 Euro plus Verfahrenskosten.
Warum? Die Staatsanwältin erklärte es in ihrem Schlussplädoyer folgendermaßen:
„Es war einfach Stimmungsmache gegen die Grünen. Lang wird wegen Leibesfülle ständig verächtlich gemacht. Wenn eine Person, die derart dick ist wie Ricarda Lang, als Dampfwalze dargestellt wird, ist das reine Stimmungsmache. Die Frage ist nicht, wie hat er es gemeint, sondern wie kommt es beim Empfänger an.“
Ja, wie kommt denn Spott über grüne Politiker „beim Empfänger“ an? Gut, möchte man meinen, betrachtet man die aktuelle „Allensbach“-Umfrage, nach der nur noch 8 % der Befragten „die Grünen gut finden“.
Die Fans der Grünen werden weniger, spottende Karikaturen über die in Umfragen den Grünen zugeschriebene Inkompetenz nehmen zu. Und diese Karikaturen sind -das mag das Führungspersonal bei den Grünen überraschen- durch die Meinungsfreiheit gedeckt. So sah es zumindest auch der Richter am Amtsgericht Miesbach und sprach im Fall des bayerischen Unternehmers das Urteil: Freispruch!