Die Unlogik einer bayerischen Corona-Verordnung
Ministerpräsident Söder stand da am 6. Dezember, dem Nikolaustag, als „eine Art General Schwarzkopf der Corona-Bekämpfung“ (Handelsblatt Morning Briefing) und verkündete zusammen mit seinem Wirtschaftsminister und dem Chef der Staatskanzlei dem bayerischen Volk ab 14 Uhr erneut den Katastrophenfall. „Von Mittwoch an verwandelt Söder „Lockdown light“ in „Lockdown medium“.
Gemeint sind die für Bayern ab Mittwoch, 9.Dezember geltenden erneut verschärften Corona-Maßnahmen. „Schulen ab achter Klasse im Wechselunterricht, strengere Ausgehnormen, Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, nächtliche Ausgangssperre in „Hotspots“, Askese zu Silvester“.
Askese? Aber nur zu Silvester.
Für Weihnachten gilt nämlich eine Sonderregelung
„Nur für die Zeit vom 23. bis 26. Dezember gilt in ganz Bayern eine gelockerte Kontaktbeschränkung. Während der vier Tage ist der gemeinsame Aufenthalt mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und weiteren Personen erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht)
Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten dagegen keine Sonderregelungen“.
Hat Söder hier der Mut verlassen? Möchte er „im christlich geprägten Bayern“ (Söder auf der Pressekonferenz) mit dieser für alle erkennbar unlogischen Sonderregelung einen vermuteten Shitstorm vermeiden?
Nicht nur Dietmar Bartsch (Die Linke) versteht da etwas nicht.
Auch die Wissenschaft. Als Bürger fragt man sich jetzt: Wann kommt die nächste, diesmal diese Weihnachtsregel einschränkende Maßnahme?