Karlsruhe -Staat darf Atomkraftwerke abschalten – Und muss nur gering entschädigen

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AKW Betreiber bekommen statt 19 Milliarden nur einen dreistelligen Millionenbetrag

Sie werden sich jetzt vermutlich die Augen reiben, haben sie doch gehört oder gelesen, die Klage der AKW-Betreiber in Karlsruhe verlief „im Wesentlichen erfolgreich“, und aus dem Urteil vom 6. Dezember 2016 zum Atomausstieg könne man herauslesen, die Entschädigungssumme „könne bis zu 20 Milliarden Euro betragen“. So kann es gehen, wenn man schnell aber inkompetent eine Agenturmeldung raushaut und die Qualitätsmedien es einfach nachbeten.

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Atomausstieg erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation „.ausgestrahlt“:

Statt der geforderten 19 Milliarden Euro werden die AKW-Betreiber nur einen dreistelligen Millionenbetrag als Entschädigung für den Atomausstieg erhalten. Karlsruhe hat die Klagen der Stromkonzerne zum großen Teil abgewiesen. Der Staat hat das Recht, Laufzeiten von Atomkraftwerken zu beschränken“.

Und bezieht sich dabei auf eine Aussage im Karlsruher Urteil in der es heißt: „Mit der Rücknahme der Laufzeitverlängerung von 2010 leistet der Gesetzgeber durch die damit erreichte, im Durchschnitt 12 Jahre frühere Abschaltung der Kernkraftwerke eine Risikominderung von ganz erheblichem Ausmaß.

Und bis auf wenige Details ist die Verkürzung der Laufzeiten im Jahr 2011 ohne staatliche Kompensationszahlungen rechtens. Im Wesentlichen gehe es dabei um Reststrommengen, die nicht mehr produziert werden könnten, und dem damit entgangenen Gewinn.

Reststrommengen die den Betreibern beim ersten Atomausstieg, dem rot-grünen „Atom-Konsens“ aus dem Jahr 2002 zugesichert wurden. Kompensation gibt es nur, wenn Betreiber durch die „Merkel/ Fukushima“- Rücknahme der Laufzeitverlängerung von 2010 schlechter gestellt, und welche Strompreise bei der Berechnung angelegt werden.

Jochen Stay dazu: „Da die Börsenstrompreise seit Jahren nur noch eine Richtung kennen, nämlich nach unten, dürfte dabei nicht viel herausspringen. Schon heute sind Atomkraftwerke kaum noch rentabel zu betreiben“.

Bis auf wenige Details ist die Verkürzung der Laufzeiten im Jahr 2011 ohne staatliche Kompensationszahlungen rechtens. Der Atomrechts-Experte Olaf Däuper sagte in Karlsruhe: „Wenn überhaupt Geld fließt, dann sicher nicht mehr als ein oberer dreistelliger Millionen-Betrag“.

Hier die vollständige Analyse des Karlsruher Urteils auf „ausgestrahlt.de“ und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Wortlaut.

Über Bernd Schuhböck

Nicht nach heutigen, jedoch nach den Maßstäben der Ära Willy Brandt politisch eher linksliberal. Wer ihn missverstehen möchte, nennt ihn einen Sozialromantiker. Wer ihn kennt, wertkonservativ und mit zu viel Ethos für einen Bayer. Der Mann für´s kommunale, soziale oder sonstwie politische. Oder für Themen, für die sich keiner fand, der sie aufgreifen wollte.