Lesen als Strafe – Jugendgerichtshilfe Pfaffenhofen unterstützt Jugendgericht

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Die Jugendgerichtshilfe des Landratsamts begleitet jugendliche Straftäter beim Lesen

Klaus W. stand erstmals vor dem Jugendgericht, er war nervös. „Was kommt auf mich zu?“ Er war dann schon etwas überrascht, als der Richter zu ihm sagte, er habe nach Anweisung der Jugendgerichtshilfe ein Buch zu lesen. Mit einer Geldstrafe hatte er gerechnet oder mit Sozialstunden. Aber lesen?

Ein ziemlich langes Gesicht machte er, als ihm Renate Kramer von der Jugendgerichtshilfe des Landratsamtes Pfaffenhofen ein sehr dickes Buch gab. 500 Seiten sollte er lesen! Zunächst war er skeptisch, aber nach einem Gespräch mit der Jugendgerichtshelferin machte er sich dann doch daran, das Buch in die Hand zu nehmen und begann zu lesen.

Das war krass, der Text hatte grafische Muster und man konnte ihn in unterschiedlicher Reihenfolge lesen. Und was da stand, berührte ihn. Genauso war er drauf, als er Drogen nahm. Am liebsten hätte er das Buch auf einmal durchgelesen.

Bei der Buchbesprechung mit Renate Kramer kam ihm die Idee, dass seine Eltern das Buch doch auch lesen könnten. Dann würden die vielleicht nachempfinden, wie es ihm während des Drogenkonsums ergangen war. Und könnte ja sein, dass sie darüber miteinander ins Gespräch kommen.

„Das ist ein wirklicher Bericht über eine sogenannte Leseweisung“, so Renate Kramer. Seit zwei Jahren bietet die Jugendgerichtshilfe Leseweisungen an. Jugendrichter oder Jugendstaatsanwälte können den Jugendlichen bei Straftaten eine Leseauflage anordnen, welche die Jugendgerichtshilfe durchführt. „Für Jugendliche, von denen viele so gut wie gar nicht lesen, ist das fast ein Unding. Wenn sie aber erst mal anfangen mit dem Lesen, über das Gelesene reden und den Bezug zu der eigenen Straftat und dem eigenen Leben herstellen, dann wird den Jugendlichen klar, dass ihnen das sehr wohl etwas bringt“, so die Jugendgerichtshelferin.

Und genau das sei das Ansinnen der Jugendgerichtshelfer des Landratsamts Pfaffenhofen: Über sich und die Straftat nachdenken und nicht mehr straffällig werden!

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