Wahlrechtsreform mehr als fraglich: Der Gebrauchswert politischer Parteien.

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Die von einer Minderheit durchgesetzte Wahlrechtsreform behindert die politische Partizipation der Bürger.  

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Der Bundestag hat am Freitag, 17. März 2023, die Pläne der Ampelfraktionen [SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP] für eine Wahlrechtsreform gebilligt“, kann man auf der Seite des Deutschen Bundestag lesen. Nachdem das Parlament in dieser Legislaturperiode die Rekordgröße von 736 Abgeordneten erreichte, und so zum zweitgrößten Parlament der Welt mutierte, wurde durch diese Reform eine Begrenzung der Abgeordnetenzahl im Parlament auf 630 festgeschrieben.

Soweit, so gut.

Doch damit war es noch nicht getan. Wie bisher hat jeder Wähler bei der Wahl auch weiterhin zwei Stimmen. Mit einer wählt er eine Person aus seinem Wahlkreis (Erststimme), mit der zweiten eine Partei (Zweitstimme). War es bisher so, dass der Gewinner eines Wahlkreises sicher in den Bundestag einziehen konnte, wird ihnen nun „ein Mandat laut Vorlage jedoch nur zugeteilt, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist“. (299 Wahlkreise gab und gibt es weiterhin)

Bekäme eine Partei nun weniger Stimmen (Zweitstimmen) als sie siegreiche Wahlkreisbewerber hervorbringen würde (Erststimmen), werden „entsprechend weniger von ihnen bei der Mandatszuteilung berücksichtigt werden“. Die Tragweite dieser Zweitstimmendeckungerschließt sich erst, wenn man die auch weiterhin geltende Fünfprozenthürde in den Blick nimmt, die den unter dieser Grenze liegenden Parteien den Einzug in den Bundestag verwehrt.

Beispiel CSU: Deren Kandidaten räumen regelmäßig das Gros der in Bayern zu erzielenden Direktmandate ab (Erststimmen). Würde sich der Trend verstetigen, nachdem die Quoten der CSU im Bund von 7,4 Prozent im Jahr 2013, 6,2 Prozent im Jahr 2017 auf aktuell nur noch 5,2 Prozent bei der letzten Bundestagswahl 2021 sanken, könnte bei drohender Unterschreitung der Fünfprozenthürde und der neuen „Zweitstimmendeckung“ keiner ihrer erfolgreichen Direktkandidaten bei der nächsten Bundestagswahl in den Bundestag einziehen. (Anmerkung: Sollten die zu erwartenden Einsprüche der CDU/CSU vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, bliebe der CSU nur die schmachvolle Selbstdegradierung zu einem Landesverband der CDU übrig)

Ähnlich erginge es der Partei „Die Linke“, die trotz der Quote von 4,9% aber 3 errungener Direktmandate und der bis dato geltenden Grundmandatsklausel39 Sitze im Parlament bekam.  Diese „Grundmandatsklausel“ wurde im neuen Gesetz ersatzlos gestrichen. Wiederholte sich bei der nächsten Bundestagswahl dieses Unterschreiten der Fünfprozenthürde, wäre für „Die Linke“ Schicht im Schacht des Bundtestages.

(Witzigerweise steht die FDP in Wahlumfragen aktuell bei 5%. [Umfrage Forschungsgruppe Wahlen vom 17.03.2023]. Also mal wieder am Abgrund. Hatte man es da beim Handheben für die Wahlrechtsreform eventuell an Weitblick fehlen lassen?)  

Hatte man sich im Laufe seines Wählerlebens mit der Bescheidenheit eines in unserer „repräsentativen Demokratie“ auf alle 4 Jahre begrenzten Votums zur Zusammensetzung des Parlaments arrangiert, scheint mit dieser Reform der Wille des Wählers eine weitere Schwächung zu erfahren.

Gab es bisher zumindest theoretisch* noch die Möglichkeit als „Einzelkandidat“, also als parteiunabhängiger Kandidat auf Bundesebene ein Mandat zu erringen, ist mit dieser Reform der Weg dazu nun vollends verbaut. (* nach 1953 hat kein einziger parteiunabhängiger Einzelbewerber den Einzug in den Bundestag geschafft)

Was hier die Demokraten der Regierungsparteien von SPD, FDP und Grüne mit dieser „Wahlrechtsreform“ angerührt haben, alle drei repräsentieren übrigens zusammen gerade mal 39,44 %** der abgegebenen Stimmen bei der Bundestagswahl 2021, was sie da zusammenrührten geschah offensichtlich nicht aus Dummheit oder unumgänglicher Verfahrenszwänge. Würde man deren Intention hinter der Wahlrechtsreform wie sie jetzt verabschiedet wurde umschreiben müssen, würde man mit „ungestörter Machtausübung“ wohl nicht ganz falsch liegen.

Hatte doch SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich -mit Blick auf die CSU- an alle SPD-Bundestagsabgeordneten folgendes geschrieben: „Heute haben wir die Möglichkeit, den entscheidenden Schritt zu machen, ohne von den Interessen einer Partei aufgehalten zu werden, die nur in einem Bundesland zur Wahl steht.

Die partizipative Demokratie mit dem Grundgedanken, dass politische Mitwirkung möglichst Vieler gegeben sein sollte, war bundespolitisch noch nie gewollt und wird durch Aussagen wie der von SPD-Fraktionschef sogar bestätigt.

Die Dreistigkeit mit der sich einige der etablierten -weiterhin im Abwärtstrend des Wählerzuspruchs befindlichen- Parteien hier nicht scheuen, dem eigentlichen Souverän seine Machtlosigkeit vorzuführen, lässt einen ernüchtert auf unser Staatswesen blicken. Man stolpert über Systemfehler und Renovierungsgebote wohin das Auge blickt!

Worin besteht für den Bürger eigentlich der Nutzwert politischer Parteien?

Ganz unabhängig von dieser Wahlrechtsreform bin ich über das Wort „Gebrauchswert“ gestolpert. Ich habe zwar keine Ahnung mehr in welchem Zusammenhang das Wort dabei Erwähnung fand, doch sofort fiel mir dazu das Wort „Politische Parteien“ ein. Alter Schwede, dachte ich dabei, die verschieden Bereiche im Arbeitsspeicher deiner Denkmurmel drehen ja wirklich ziemlich frei.

Um den kognitiven Fähigkeiten der Netzwerke in meinem Gehirn eine gewisse Ebenbürtigkeit entgegen zu setzen, besser gesagt, dieser aus den Tiefen des Langzeitgedächtnis emporgeschossenen doch sehr eigenwillig anmutenden Assoziierung hinterher zu gründeln, machte ich mich daran die Definitionen von „Gebrauchswert“ und „Politische Parteien“ aufzufrischen.

Mit dem Ergebnis, das sich „Gebrauchswert“ unisono nur auf Produkte mit Bezug auf deren Nützlichkeit bezieht, und Parteien zwar an der Bildung des politischen Willens des Volkes mitwirken, darauf aber kein Monopol haben. Soweit die Theorie.

Versucht man jetzt die Nützlichkeit politischer Parteien zu eruieren, also den Gebrauchswert des Produkts „Partei“ zu erfassen, stößt man auf die äußerst geringe Zahl von insgesamt 1,39 Prozent der Bevölkerung, die Mitglieder in Parteien sind.

So gesehen billigt die Bevölkerung dem Produkt „Partei“ keine besonders hohe Nützlichkeit zu. Das steht im krassen Gegensatz zu anderen Vereinigungen, denen die Menschen eine teils gleiche, wenn nicht sogar eine höhere Nützlichkeit zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse oder ihres Gemeinschaftssinns zubilligen.

Zieht man zum Vergleich die 300 Tsd. Mitglieder des FC Bayern heran, relativieren sich die mit fortschreitendem Mitgliederschwund zu kämpfen habenden Mitgliederzahlen der SPD (379 Tsd. Mitglieder) wie auch der CDU (371 Tsd. Mitglieder). Beide Parteien werden sich voraussichtlich bald auf Augenhöhe, wenn nicht sogar darunter mit den Mitgliederzahlen dieses Fußballvereins wiederfinden.

Selbst die Sektion München/Oberland des Deutschen Alpenvereins hat mit aktuell 180 Tsd. mehr Mitglieder als die CSU mit 132 Tsd. oder die Grünen mit 126 Tsd. Mitgliedern. (Alle Zahlen vom Februar 2023)

Erkundet man die Definition „politische Partei“ noch etwas genauer, stößt man auf deren Zweck, der darin bestehen soll „möglichst viel politische Mitsprache zu erringen, um ihre eigenen sachlichen oder ideellen Ziele zu verwirklichen und/oder persönliche Vorteile zu erlangen“. Und weiter heißt es in einem Text der „Bundeszentrale für politische Bildung“: „Eine realistische Chance, nach Bundes- oder Landtagswahlen in ein Parlament einzuziehen, haben heute nur noch Kandidatinnen und Kandidaten, die von einer Partei aufgestellt worden sind“.

Mit anderen Worten: Parteien postulieren zwar, wie hier die SPD in ihrem „Hamburger Programm“, das „die Demokratie durch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger lebt“. Und sie wollen „eine starke, lebendige Bürgergesellschaft, in der die Menschen die Freiheiten der Meinung nutzen“.

Was Parteien ab er nicht wollen ist, dass Bürger dieses Engagement außerhalb ihres Einflusses ausleben. (Darum gibt es auch keine Volksentscheide auf Bundesebene) Sie sehen sich dabei als Monopolisten der Politikgestaltung, bei denen parteipolitisch ungebundene Einzelkämpfer nur stören würden.

Oh, jetzt hab ich kapiert wie clever mich meine Denkmurmel an diesen Sachverhalt heranführen wollte! 

Indem mir mein Gehirn einfach so mir nichts, dir nichts mit „Gebrauchswert“ und „politische Parteien“ zwei auf den ersten Blick nicht zusammengehörig erscheinende Begriffe vorlegte, zwang es mich, mich mit etwas auseinanderzusetzen, dem ich im Tagesgeschäft keinerlei Beachtung mehr schenkte.

Wir sind da unmerklich in etwas hineingeschlittert, das nicht richtig sein kann. Bei all den Sonntagsreden, in denen Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen werden, „von der einmaligen Möglichkeit Gebrauch zu machen, unsere gemeinsame Zukunft mitzugestalten“. (BP Steinmeier am Europatag) bemerkten wir nicht mehr, dass es die Parteien sind, die uns an der Wahrnehmung dieser Möglichkeiten hindern.

Nur wer von ihnen umarmt wird, der darf „Zukunft mitgestalten“. Wer sich ihrer Umarmung entzieht und trotzdem in den Bundestag will, der wird nun zusätzlich durch die fehlende Grundmandatsklausel ausgebremst. (Die Unmöglichkeit als Einzelkandidat die Fünfprozenthürde überspringen zu können gab es ja schon immer)

Ich glaube es begann zu Zeiten von Bundeskanzler Helmut Kohl als das Verbesserung implizierende Wort „Reform“ zum Wort für Umgestaltung zum schlechteren pervertiert wurde.

Ich bin zwar kein Lateiner, doch glaube ich nicht, dass, als Martin Luther „reformare“ in Angriff nahm, er eine Umgestaltung zum schlechteren in die Welt tragen wollte. Politische Parteien sollten es ihm gleichtun oder sich in der Hierarchie des politischen Lebens sofort hinter dem eigentlichen Souverän in die zweite oder dritte Reihe verziehen.

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** Bundestagswahl 2021 – Wahlberechtigte: 61.181.072 /

SPD Zweitstimmen : 11.955.434 – Grüne: 6.852.206 – FDP: 5.319.952 = 24.127.592 = 39,44 %

Über Bernd Schuhböck

Nicht nach heutigen, jedoch nach den Maßstäben der Ära Willy Brandt politisch eher linksliberal. Wer ihn missverstehen möchte, nennt ihn einen Sozialromantiker. Wer ihn kennt, wertkonservativ und mit zu viel Ethos für einen Bayer. Der Mann für´s kommunale, soziale oder sonstwie politische. Oder für Themen, für die sich keiner fand, der sie aufgreifen wollte.

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