Im Landkreis vorerst keine Unterbringung in Schulturnhallen
Im Zuge des Notfallplanes des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration müssen alle oberbayerischen Landratsämter und kreisfreien Städte kurzfristige Unterbringungskapazitäten für bis zu 200 Personen bereithalten, um einen kurzfristig verstärkten Zugang von Asylbewerbern bewältigen zu können. Diese zeitlich begrenzten Unterbringungen sind im Regelfall nur durch die Belegung von Schulturnhallen oder anderen öffentlichen Einrichtungen zu bewältigen.
Der Landkreis Pfaffenhofen hat sich nunmehr mit der Urbanus-Brauerei darauf verständigt, dass im Falle des Notfallplanes bei der Unterbringung von Asylbewerbern auf das Gelände der Trabrennbahn in Pfaffenhofen zurückgegriffen werden kann und damit vorerst keine Belegung von Turnhallen angemeldet werden muss. „Wir sehen die mit Turnhallen verbundenen Einschränkungen des Unterrichtsbetriebes, aber auch der außerschulischen Nutzung der Turnhallen, etwa für Sportvereine und haben mit Hochdruck nach einer Alternative gesucht“, so der Landrat Martin Wolf. „Die Urbanus-Brauerei ist bereit, dem Landkreis in dieser Situation zu helfen“, sagte der Vertreter des Brauhauses Urban, Klaus Markfelder.
Wann genau der Landkreis mit einer Aktivierung des Notfallplanes und damit einer kurzfristigen Belegung der Trabrennbahn zu rechnen hat, steht noch nicht fest. Aufgrund von Mitteilungen der Regierung rechnet das Landratsamt aber mit einer Belegung noch im Juli. Bei der Unterbringung der Asylbewerber handelt es sich um eine Notaufnahme, die auf ca. ein Vierteljahr beschränkt ist. Die Flüchtlinge sollen von dort an Unterkünfte mit langer Verweildauer innerhalb Bayerns bzw. Deutschlands zugewiesen werden.
Foto-CC BY-SA 3. Magnus Manske