Wenn in Bayern die freiheitlich-demokratische Grundordnung ins Wanken gerät.
Ein Kommentar von Bernd Schuhböck
Sollte ja keiner auf die Idee kommen, in seinem Pressegespräch mit der örtlichen Heimatzeitung vom Wochenende (online am Freitag 24. August 2018) fordere Pfaffenhofens Landrat Martin Wolf (CSU) die allgemein als rechtspopulistisch bezeichnete Partei AfD nur in seiner Funktion als Landrat des Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm auf, sich „eindeutig vom Nationalsozialismus“ zu distanzieren.
Nein, auch als Mitglied der CSU wollte er seiner Partei im Falle „irgendeiner Gemeinschaft“ mit der AfD ein Signal geben. In diesem Fall, dem Fall der Fälle an den er derzeit aber nicht glaube, würde er „für Parteisachen in keinster Weise mehr zur Verfügung stehen“ ließ sich Wolf in der Zeitung zitieren.
Einen ungünstigeren Zeitpunkt für diese öffentlichen Einlassungen hätte Wolf nicht finden können. Wird doch aktuell in der Presse der genau umgekehrte Fall eines beim sächsischen Landeskriminalamt (LKA) als Sachbearbeiter angestellten Pegida-Demonstranten und die Vereinbarkeit seines „pöbelnden“ Verhaltens gegenüber einem Fernsehteam mit seinen Dienstpflichten rauf und runter dekliniert.
Nimmt man die Äußerungen des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der FDP, Wolfgang Kubicki, zu dem Vorgang, der bei besagtem Mitarbeiter offensichtlich von einem LKA-Bediensteten mit Beamtenstatus ausging, bekommt man -indirekt- einen Fingerzeig für die rechtliche Einordnung von Wolfs Einlassungen.
Kubicki: „Für mich gilt, dass jemand, der im Staatsdienst ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht nur akzeptieren sondern verteidigen muss.“
Sollte für einen Demonstranten der im Staatsdienst arbeitet etwas anderes gelten als für einen als Organ des Staates tätigen Landrat?
Wolf möchte, so lässt er sich zitieren, „den Menschen im Landkreis meine Einstellung aufzeigen“. Was von diesen Einlassungen beim Leser hängen bleiben soll, daran lässt die Einleitung zum „Gespräch“ auch keinen Zweifel: Wolf zeige „klare Kante“.
Doch so klar ist die Kante eigentlich nur beim Negieren der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Denn Pfaffenhofens Landrat sieht sich mit seiner strikten Ablehnung „kein politisches Gespräch und keinerlei politische Verhandlungen mit Vertretern dieser Partei führen“ zu wollen, solange die AfD und ihr Bundestagsabgeordneten Huber nicht förmlich erklären, das der Nationalsozialismus „ein Teil der deutschen Geschichte und zu verurteilen ist“ offensichtlich im rechtsfreien Raum.
(Wolf schwurbelt bei dieser und anderen Äußerungen im Artikel ziemlich herum, das man den Eindruck nicht los wird, an dem Text habe man solange herumgedoktert, gestrichen und umformuliert, bis man die zweideutigste Fassung fand, damit man bei aufkommendem Gegenwind eine schwächere Auslegung nachliefern könnte. Was meint Wolf damit, wenn er bei seinen AfD-Beobachtungen „latente Verbindung“ zum Nationalsozialismus in „unterschiedlicher Form mitschwingen“ sieht. So gefühlig betrachtet könnte der Parteivorsitzende der AfD, Alexander Gauland, noch so sehr gegen den Nationalsozialismus anreden, wenn er zum Beispiel öffentlich meint „uns muss man nicht vom Unwert des Nationalsozialismus überzeugen“, gegen Wolfs undifferenziert vorgebrachte „Schwingungen“ wird man damit nicht ankämpfen können.)
Landrat Wolf verweigert als Vertreter der Exekutive (Öffentliche Verwaltung) gegenüber einem Mitglied der Legislative (Abgeordneter des Bundestags) die Zusammenarbeit.
Und negiert dabei einen der obersten Grundwerte Deutschlands, nämlich die vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgeschriebene „Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Ausübung einer Opposition“.
Man(n) muss die AfD nicht mögen, kann sie mit allen demokratischen Mitteln sogar bekämpfen, doch sollte man als Verfechter demokratischer Prinzipien, besonders als ein den Diensteid auf die Verfassung der Bundesrepublik abgelegt habender Staatsdiener folgendes beachten:
Einige Paragraphen zu Diensteid („Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland …), den Schutz der freien Mandatsausübung („Niemand darf daran gehindert werden, sein Abgeordnetenmandat … auszuüben“), oder einfach die weltanschauliche Neutralität des Staates hinsichtlich demokratisch legitimierter politischer Überzeugungen und Wertvorstellungen beherzigen.
Ich könnte mir vorstellen dass man bei der AfD bereits über Integrität eines Beamten oder Teilbereiche des Bundesdisziplinargesetzes nachdenken wird. Aber erst nachdem der hiesige MdB Johannes Huber die auf Wolfs Einlassungen folgende Pressemeldung verschickt haben wird.
Und hier, nur einen Tag später, ist die Pressemeldung des MdB Huber.
Stellt schon mal Popcorn bereit! Der Bayerische Landtagswahlkampf verspricht dieses Jahr besonders interessant zu werden.
Und bitte, diesen Kommentar nicht als Unterstützung für die AfD missverstehen wollen. Es geht mir um die Einhaltung demokratischer Spielregeln!
Nichts läge mir ferner, als einigermaßen aufgeklärter, links gepolter Mensch Parteien des neoliberalen oder am rechten Rand operierenden Lagers wie AfD oder CSU zu unterstützen.
Was mir aber (um es jetzt relativ einfach auszudrücken) als Verfassungsdemokrat missfällt, sind das fortgesetzte Messen mit zweierlei Maß in der politischen Auseinandersetzung, und die dabei zu beobachtende Aushöhlung der Demokratie und ihrer rechtsstaatlichen Spielregeln.
(Nur zum Vergleich: Auf der anderen Seite des politischen Spektrums versucht man gerade die aufkommende überparteiliche „#aufstehen“-Sammelbewegung Sara Wagenknechts (Die Linke) bereits vor der Veröffentlichung eines Programms von interessierter Seite zu diskreditieren, in dem man ihr unterstellt, die bisher bekannt gewordenen Forderungen der Bewegung könnten auch „von der AfD stammen“ (Welt))