Ist das nicht peinlich? Da sitzt man als Bürgermeister im Rathaus, und muss einen fehlerhaften, als Vorsitzender des Bauausschuss selbst ermöglichten Beschluss korrigieren. Was die Leser von Bürgersicht seit Wochen wussten, fiel nun auch der Zeitung auf. Mit weichgespülter Wahrnehmung.
Bürgersicht-Leser kennen das: In schöner Regelmäßigkeit dürfen sie sich auf die Schenkel klopfen, wenn über politisches Personal im Landkreis berichtet wird. Seit geraumer Zeit erfahren sie so, dass auch im Geisenfelder Rathaus nicht alles Gold ist, was glänzt. (oder glänzen möchte)
Der Bürgermeister war für einen inkompetenten Beschluss im Bauausschuss mitverantwortlich.
So berichtete Bürgersicht am 1. August 2010 aus der Stadtratssitzung vom 29. Juli über einen Sachverhalt, der nach Meinung von „Bürgersicht“ auf der Tagesordnung fehlte: Die Kompetenzüberschreitung des Bauausschuss bei einer Auftragsvergabe. Hatte der Bauausschuss doch einen Tag zuvor einen Auftrag für einen neuen Asphaltbelag der Ilmendorfer Ortsdurchfahrt vergeben, zu dessen Vergabe er wegen der Höhe der Auftragssumme nicht befugt war. (siehe „Stadtrat: 19 Punkte und das “Hofer”- Urteil„)
Das er dies durch einen „Eilbeschluss“ des Bürgermeisters korrigieren musste, teilte Bürgermeister Staudter den Stadträten am Ende der öffentlichen Sitzung vom 8. September mit. Nachzulesen im Artikel vom 9. September „Kurzbericht zur Stadtratssitzung 8.09.2010„.
Und seit Dienstag 14. September dürfen es auch die Leser der Heimatzeitung wissen. Im Artikel, geschrieben von einer freien Mitarbeiterin der Lokalredaktion (gleichzeitig Lohnschreiberin für die Stadt Geisenfeld) wird jedoch versucht, den peinlichen Sachverhalt nachträglich „weichzuspülen“ und den „dicksten Hund“ dabei auszusparen:
An dem „fehlerhaften“ Beschluss im Bauausschuss, den der Bürgermeister später per „eiliger Verordnung“ auf eine rechtlich sichere Ebene brachte, wirkte er vorher als Vorsitzender des Bauausschuss selber mit. (hier finden sie das Bauausschuss-Protokoll der Sitzung vom 28.07. 2010 zum runterladen)
Egal, woher der Bürgermeister seine spätere Erkenntnis bezog, hier etwas revidieren zu müssen: Würde er seine eigene Geschäftsordnung gekannt haben, hätte der unter seinem Vorsitz tagende Bauausschuss diesen Fehler erst gar nicht begangen! (von den 20 lächerlich wenigen Seiten der Geschäftsordnung, sind maximal 2 Seiten für die tägliche Arbeit relevant. Selbst die gesamte Geschäftsordnung müsste man allein vom zuschauen nach über 2 Jahren als Bürgermeister, und weiteren zwei Perioden als Stadtrat auswendig hersagen können)
Erforderlichen Sachverstand durch „Unwissen“ ersetzt..
Gleichzeitig wird im Artikel der Zeitung der Eindruck erweckt, nur das Landratsamt kenne die finanzielle Obergrenze, bis zu welcher der Bauausschuss Aufträge vergeben dürfte. „Die Höchstgrenze für Beschlüsse des Gremiums liegt laut Landratsamt bei 20 000 Euro„, so die Heimatzeitung. Und versteigt sich zu der Feststellung, der Bauausschuss habe „unwissentlich seine Kompetenz überschritten„.
Bürgermeister und Stadträte kennen ihre selbst gesetzten Grenzen nicht.
Im Zweifel kannte das Landratsamt bis gestern diese von den Geisenfelder Stadträten festgelegte Obergrenze von 20.000 Euro nicht. Diese durfte und wurde nämlich allein vom Stadtratsgremium, im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, auf der ersten Stadtratssitzung der neuen Amtsperiode am 8. Mai 2008 in einer eigenen Geschäftsordnung selber festgeschrieben.
Wie auf Bürgersicht schon mehrfach nachzulesen, die Inkompetenz bei Teilen des politischen Personals lässt sich auch hier nicht verbergen.
Besonders Peinlich wird es aber dann, wenn versucht wird, Unzulänglichkeiten mit der aus Kindertagen geläufigen Ausrede „das hat mir aber keiner gesagt“ zu kaschieren.
Abschließend bemerkt, hat der mit Weichspüler aromatisierte Zeitungsartikel auch etwas gutes. Darin wird der für die Rechtsaufsicht im Landkreis zuständige Oberamtsrat Wilhelm Weich zitiert. „Irrtümer„, wie dieser in Geisenfeld, passieren „gelegentlich„. Im darauf folgenden Satz könnte die Erklärung dafür liegen.“Eine verpflichtende Teilnahme der Mitglieder des Bauausschusses an Schulungen zum Baurecht, wie sie vom Landratsamt angeboten werden, bestehe nicht„.
Dem Bürgermeister kann man nur raten, neben weiteren, auch diese Schulung zu besuchen. Und um ganz sicher zu gehen, sich seine „Geschäftsgrundlage“, die Geschäftsordnung des Geisenfelder Stadtrats, vor dem Zu-Bett-gehen unter das Kopfkissen zu legen.
Doch Achtung: Dem alten Spruch, „den Seinen gibts der Herr im Schlaf“ war schon früher nicht zu trauen !