Demnächst flattert den Geisenfelder Haus- u. Grundbesitzern neue Gebührenbescheide für die Abwasserberechnung ins Haus. Dazu wurde eine neue Entwässerungssatzung und die dazugehörige Beitrags- und Gebührensatzung zur EWS (Entwässerungssatzung) im Stadtrat einstimmig beschlossen. (Sitzung vom 10.12.09)
Die Stadt Geisenfeld ist auf Grund der Rechtssprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gehalten, die bisherige Abwassergebühr zu splitten. (Entscheidung vom 31.03.2003, Az: 23 B 02.1936 und vom 17.02.2005, Az: 23 BV 04.1729)
Die neue Abwassergebühr wird nun getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasseranteil erhoben und soll so gleichzeitig für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Ändert sich bei der Berechnung des Schmutzwassers vorerst nichts – Schmutzwasser ist das Abwasser, das in Häusern oder Gebäuden anfällt (zum Beispiel Spülwasser, Wasser aus der Dusche oder der Toilette) – so wird das in den Kanal eingeleitete Niederschlagswasser von Dächern, Straßen und versiegelten, das heißt wasserundurchlässigen Grundstücksflächen neu berechnet.
Die neue Niederschlagswassergebühr wurde auf Grund einer Modellflächenaufteilung nach dem Grad der Bodenversiegelung berechnet. Die von der Verwaltung, unter der Federführung von Kämmerer Hans Thaller ermittelten Zonen I bis V sehen eine Abstufung von Zentrumsbebauung bis zu lockerer Bebauung vor. „Teurer wird durch dieses neue Gebührenmodell vorerst nichts“, so Thaller bei seinem Sachvortrag auf der Stadtratssitzung. Über die Höhe der für Ende des Jahres anstehenden „Neu- oder Nachberechnung“ könne er heute natürlich noch keine Angaben machen.
Da neue Gebührenbescheide beim Bürger das Gegenteil von Euphorie auslösen, drang bei dieser Stadtratssitzung besonders die CSU-Fraktion auf eine „augenfällige“, nicht zu überlesende Widerspruchsbelehrung auf den Bescheiden. Die Verwaltung wurde angewiesen, berechtigte Einwände „kulant“ zu bearbeiten.