Das bayerische Volk soll es nun richten. Wo Politik versagt oder sich nicht traut soll der Bürger entscheiden. Am 4. Juli wird per Volksentscheid über das Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie abgestimmt: Rückkehr zum ausnahmslosen Rauchverbot oder Beibehaltung der gültigen Regelung. Kosten: voraussichtlich 13 Millionen Euro. Am 23. März 2007 beschließt das Kabinett (noch unter Stoiber) einen liberalen Entwurf. Ausnahmen gelten für Nebenräume von Gaststätten sowie Bier- und Festzelte. Nach Stoibers Sturz gibt es unter dem neuen Fraktionschef der CSU, Georg Schmid, im Entwurf plötzlich überhaupt keine Ausnahmen.
Am 12. Dezember 2007 verabschiedet der Landtag das ausnahmslose Rauchverbot um es am 15. Juli 2009 -nach dem Verlust der absoluten Mehrheit für die CSU- unter der CSU/FDP-Regierung mit 100 zu 73 Stimmen zu Novellieren und damit aufzuweichen. Ab 1. August 2009 galten plötzlich doch die ursprünglich angedachten Ausnahmen vom März 2007.
Die zwischenzeitliche Ankündigung der ÖDP vom 2. Mai 2009, ein Volksbegehren gegen die Aufweichung des Rauchverbots durchzuführen, endete mit der Bekanntgabe des Landeswahlleiters am 21.12.2009, das angestrebte Volksbegehren „Für einen echten Nichtraucherschutz“ sei rechtsgültig. (Die ÖDP sammelte statt der erforderlichen 940.000 Unterschriften rund 1,3 Millionen Unterschriften)
Am 14. Januar diesen Jahres schrieb der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer in der Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung: „Der begehrte Gesetzentwurf (des Volksbegehrens) wird von der Staatsregierung nicht befürwortet“. Das „Begehren“ würde zu einem bayerischen Sonderweg führen. Die geltende Rechtslage stelle „einen sachgerechten und angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen dar“. Sie achtet aber auch die „Freiheitsrechte der Gastwirte und der Raucher dort, wo ein absolutes Rauchverbot nicht notwendig ist, da die Nichtraucher in ihrer Freizeit ihren Aufenthalt bewusst auswählen können“.
Am gestrigen Mittwoch wurde am Abend der 45. Plenarsitzung des Landtags der Gesetzentwurf des Volksbegehrens abgelehnt, der Volksentscheid ermöglicht und -voraussichtlich- für den 4. Juli 2010 ein Schlusspunkt unter den jahrelangen Streit um das Rauchverbot gesetzt.
Da knapp 14 Prozent der bayerischen Wähler das Bürgerbegehren unterschrieben hätten, wäre es „der falsche Weg, (die übrigen) 86 Prozent der bayerischen Bevölkerung vom demokratischen Prozess auszuschließen“, begründete Gesundheitsminister Markus Söder bereits im Februar in der „SZ“ die Koalitionsentscheidung für den Volksentscheid.
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Auf „Bürgersicht“ werden bis zum 4. Juli (auch amerikanischer Unabhängigkeitstag) beide Seiten in Artikeln zu Wort kommen. Gegner und Befürworter des „echten Nichtraucherschutzes“.