8,4 Millionen haben ihren Dienst seit 1956 für Deutschland angetreten. Zu Beginn für 12 Monate, zwischendurch für 18 Monate, am Schluss nur noch für 6 Monate. Ab 1. Juli 2011 wird die Wehrpflicht, wie bereits in 16 anderen EU-Ländern, auf 0 Monate gesetzt.
„Wer noch einmal ein Gewehr in die Hand nehmen will, dem soll die Hand abfallen“ wünschte sich Franz Josef Strauß (CSU) im Wahlkampf 1949. Um im Oktober 1956, nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Juli 1956, der zweite Verteidigungsminister der Bundesrepublik Deutschland zu werden.
(Am 2. Januar 1956 rückten die ersten Freiwilligen, am 1. April 1957 die ersten Wehrpflichtigen in die bundesrepublikanischen Kasernen ein. Die DDR gründete die Nationale Volksarmee (NVA) ebenfalls 1956, führte die allgemeine Wehrpflicht aber erst 1962 ein)

Ein Querschnitt der Bevölkerung sollten sie sein, die eingezogenen Wehrpflichtigen. Doch mit der angestrebten „Wehrgerechtigkeit“, mit zuletzt 14 Prozent von etwas über 400000 Musterungsverfahren, war es schon lange vorbei.
Die Truppenstärke wurde von anfänglich 500000 auf 250000 Soldaten verringert und wird als Freiwilligenheer, noch maximal 185000 betragen.
Wurde die Wiederbewaffnung nach dem Zweiten Weltkrieg anfänglich noch von innenpolitischem Streit begleitet („Ohne mich“), ebbte dieser unter dem Eindruck des Koreakrieges merklich ab.
Mit dem ersten „out-of-area-Einsatz“ 1990, den Einsätzen im ehemaligen Jugoslawien, dem Kampf gegen den internationalen Terrorismus und den zunehmenden Trauerfeiern für Gefallene im „Kriegsgebiet“ Afghanistan, sah sich die Bundeswehr erneut einer „neuen Wehrpflichtdebatte“ ausgesetzt.
Als erste Reaktion zur Umstrukturierung der Bundeswehr wurde am 15. Dezember 2010 vom Bundeskabinett eine Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 beschlossen.
Der 3. Januar 2011 war der letzte Einberufungstermin